Diskussion:CCC-Filmkunst

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"Ein-Mann-GmbH"[Quelltext bearbeiten]

"Am 16. September 1946 gründete Brauner zusammen mit Joseph Einstein die Central Cinema Comp.-Film GmbH mit einem Stammkapital von 21.000 Reichsmark. Bereits zwei Monate später schied Einstein wieder aus der Gesellschaft aus und Brauner wurde alleiniger Gesellschafter."

Vermutlich bestand von Anfang an die Absicht eine "Einmann-GmbH" zu gründen. Das war allerdings 1946 formal noch nicht möglich. Damals brauchte man für eine GmbH-Gründung noch mindestens zwei Personen. Wollte eine Einzelperson keine Einzelunternehmung gründen, sondern die Haftung beschränken, musste man sich mit einem Strohmann behelfen, der nach der Gründung der GmbH wieder ausscheidet. Nur so konnte damals eine Ein-Personen-GmbH entstehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hatten Arthur Brauner und Joseph Einstein sich vor der Gründung über das Ausscheiden von Joseph Einstein geeinigt. Sehr viele Ein-Personen-GmbHs sind auf diese Weise entstanden. Diese Vorgehensweise war absolut üblich. Meines Wissens ist die Gründung einer GmbH durch nur eine einzige Person erst seit 1980 offizell möglich.

Ilsebill (Diskussion) 23:28, 10. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Laut eigener Schreibweise wird dies ohne Bindestrich geschrieben. Siehe hier. Auch News schreiben dies hauptsächlich ohne. Falls es in den nächsten Tagen keinen Widerspruch gibt werde ich das Lemma verschieben und dies als WL beibehalten. --Gelli63 (Diskussion) 11:27, 2. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]