Diskussion:Carl Hermann Ule

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Jewgenia in Abschnitt Reichsgesetzblatt
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Reichsgesetzblatt[Quelltext bearbeiten]

"1935 schrieb er als Verfechter des Führerprinzips zwei Aufsätze, die im Reichsverwaltungsblatt, beziehungsweise der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht publiziert wurden. 1940 habilitierte er sich an der Universität München mit der Arbeit Herrschaft und Führung im nationalsozialistischen Reich. 1941 wurde er Privatdozent in München und publizierte im Reichsgesetzblatt einen Beitrag zum Thema Herrschaft, Führung, Gemeinschaft."

Ist im letzten zitierten Satz tatsächlich das "Reichsgesetzblatt" gemeint? Oder wie im ersten Satz vielmehr die Zeitschrift "Reichsverwaltungsblatt"? Nennt Klee eine genaue Quelle (Jahr?, Seite?)? --Jewgenia 09:53, 9. Jan. 2011 (CET)Beantworten

In der Tat ist "Reichsgesetzblatt" (Leben, Absatz 1) falsch. Wahrscheinlich unkritisch übernommen aus Klee (dessen Quelle, Bombach, richtig Reichsverwaltungsblatt) schreibt. Der Fischer-Verlag (bei dem Klee erschienen ist) ist eben kein Fachverlag und hat kein entsprechendes Lektorat. Im Reichsgesetzblatt sind keine Aufsätze erschienen. August Maier (16:10, 8. Okt. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)