Diskussion:Charles E. Raven

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von I3lubb in Abschnitt Aufenthalt 1940
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Aufenthalt 1940

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Im Artikel steht folgender Satz: Von den nationalsozialistischen Polizeiorganen wurde Raven als bekannter Pazifist als ideologischer Feind eingestuft: Im Frühjahr 1940 setzte das Reichssicherheitshauptamt in Berlin ihn auf die Sonderfahndungsliste G.B., ein Verzeichnis von Personen, die im Falle einer erfolgreichen Invasion und Besetzung der britischen Inseln – wo man ihn irrtümlich noch vermutete – durch die Wehrmacht von den Besatzungstruppen nachfolgenden Sonderkommandos der SS mit besonderer Priorität ausfindig gemacht und verhaftet werden sollten. Warum „irrtümlich“? Laut Text befand Raven sich in der Zeit in Cambridge, von einer längeren Abwesenheit ist nicht die Rede. Bitte klären und in den Text einbauen. --I3lubb (Diskussion) 14:18, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten