Diskussion:Christoph Moosbrugger

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A02:8071:6A2:5F00:9430:9277:FD49:C002 in Abschnitt „geistig abnorme Rechtsverbrecher“ ist abwertend
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„geistig abnorme Rechtsverbrecher“ ist abwertend[Quelltext bearbeiten]

„Anstalt für geistig abnorme Rechtsverbrecher“ ist abwertend gegenüber Menschen mit psychiachen Erkrankungen und sollte ersetzt werden durch „eine Einrichtung der forensischen Psychiatrie“ (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:6A2:5F00:9430:9277:FD49:C002 (Diskussion) 20:49, 14. Jun. 2021 (CEST))Beantworten