Diskussion:Computerimplementierte Erfindung

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 89.206.64.200 in Abschnitt Was ist denn nun der Stand der Dinge?
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Quelle: Studie - Toter Link[Quelltext bearbeiten]

Leider führt der Link zur gemeinsamen Studie der Patentämter von Europa, Japan und der USA derzeit ins Leere. --Kreon 07:17, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Welche Quelle ist genau gemeint mit "... wurde im Mai 2000 durch das Europäische Patentamt eingeführt..."? Stammt von dort auch der Text im Kasten, der offensichtlich ein Zitat ohne Quellenangabe ist? Was ist mit "obige Verfahrensansprüche" gemeint? --oreg 22:21, 23. Jul 2004 (CEST)

Ich habe jetzt die entsprechende Studie gefunden und als Quelle eingefuegt. Den Kasten habe ich durch ein Zitat aus der Studie ersetzt. Es ist allerdings eine Eigenuebersetztung, die wahrscheinlich eine Bearbeitung in Richtung Juristendeutsch gebrauchen koennte. --oreg 23:11, 23. Jul 2004 (CEST)


Als Solche Klausel =[Quelltext bearbeiten]

Ihr habt das falsch verstanden, die Kritiker sehen es nicht als Problem an, dass Software "als solche" geschützt werde, sondern sie lehnen die Reinterpretation des EPÜ 52 ab:

Den Wortlaut des EPÜ 52 anschauen so wie sich das gehört, "Software also solche" steht nirgendwo im EPÜ, das ist eine Art Stilleposteffekt. Artikel 52 28


Patentfähige Erfindungen

(1) Europäische Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

(2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:

a) Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;

b) ästhetische Formschöpfungen;

c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;

d) die Wiedergabe von Informationen.

(3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit der in dieser Vorschrift genannten Gegenstände oder Tätigkeiten nur insoweit entgegen, als sich die europäische Patentanmeldung oder das europäische Patent auf die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche bezieht.



Zur Position der Kritiker: http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/index.de.html Zur Auslegung des EPÜ 52: http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/exeg/index.de.html

D.h. sie folgen der Interpretation der asl solche Klausel nicht, und schliessen sich der historischen Auffassung an.

Der Terminus "Software als solche" wird dagegen von denen benutzt, die der Reinterpretation folgen.

Was "software als solche" aber sein soll, wie das definiert ist, das ist offene Assoziationsfläche.

Hallo anonymus. Wenn Du genau hinsiehst, wirst Du feststellen, dass im von Dir zitierten Artikel tatsaechlich von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen (2c) als solchen (3) die Rede ist. Sonst sehe ich keinen Widerspruch zwischen Deinen Anmerkungen und dem Artikel. Vielleicht moechtest Du das nochmal praezisieren? Schoene Gruesse, --oreg 22:13, 10. Jan 2005 (CET)

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Super Erklärung von Hartmut Pilch: http://kwiki.ffii.org/AssuchEn

(darf ich hier einfügen, ist GFDL lizenziert)

In the verdict T 1173/97 the EPO Technical Board of Appel made a differentiation between programs for computers that are computer programs as such and computer programs that not computer programs as such. This interpretation provides the basis for granting many software patents.

VIII. [...] A "program as such" (excluded from patentability) would therefore in fact be a non-technical program.

4.2 In order to establish the scope of the exclusion from patentability of programs for computers, it is necessary to determine the exact meaning of the expression "as such". This may result in the identification of those programs for computers as a result of not being considered programs for computers as such, are open to patentability.

5.3 This means that programs for computers must be considered as patentable inventions when they have a technical character.


In a mail to Jeroen Dekkers and the "bxl-list" (dated 20041024) Hartmut Pilch explains that "as such" is an intonatory particle, also called appositive, with about as much meaning as the particle "it" in "it is raining":

> In fact, there actually isn't really any > difference "software as such" and "software."

True. It can help to explain

      programs as such = programs as programs
      X1 as such = X1 as X1

"such" is simply a pronoun referring to the last nominal item mentioned.

The syntactic context must be preserved when interpreting the phrase. Creating a nominal group "software as such" and asking what that means is the wrong approach. There is no such nominal group in the law at all. This is a bit like taking the "it" in "it is raining" out of context and asking what mysterious entity this "it" is that is raining there.


Some more discussion about the meaning of Art 52 EPC is found on

  1. http://swpat.ffii.org/analysis/epc52/
  2. http://swpat.ffii.org/analysis/epc52/udgor/
  3. http://swpat.ffii.org/papers/muckonf73/ 

Hartmut Pilch also explained the background of "as such" on the mailing list patents (at) aful.org 20031023:

Art 52(3) was inserted in response to FUD from the UK delegation in 1973 which was clamoring that exclusion of software would lead to exclusion of all manufacturing processes that are computer-controlled. There is nothing mysterious about this particle, and there is even a swedish version of Art 52(3) which does not use it.

Als Jura-Laie -- also einem normalen Wikipedia-Benutzer -- sind mir folgende Begriffe unverstaendlich:

  • Verfahrensanspruch
  • Programmanspruch

Vielleicht wuerde sich jemand finden, der sie im Artikel erklaert oder durch allgemeinverstaendliche Ausdruecke ersetzt? --oreg 22:21, 23. Jul 2004 (CEST)


> Das sind Rechtstermini, ein Patent kann als Produkt oder als Prozess(=Verfahren) beansprucht werden.

Den folgenden Satz habe ich herausgenommen, weil er nicht dem Wikipedia Neutralen Standpunkt entspricht:

Hiervon unterscheiden sie "Programmen als solche", ein Begriff, den sie in sehr unterschiedlicher Weise immer so auslegen, dass er nichts interessantes (z.B. nur enge Ansprüche auf einzelne Werke samt aller individuellen Merkmale) von der Patentierbarkeit ausschließt.

(Mit "hiervon" ist die computerimplementierte Erfindung gemeint; "sie" sind die Befürworter von Software-Patenten.) --oreg 22:21, 23. Jul 2004 (CEST)

In der Tat ist "P als solche" ein diffuser Terminus. Eigentlich ist ein "Tisch als solcher" ein "Tisch" und es gibt keinen Unterschied. Nun hat die Beschwerdekammer des EPO aber eben diese Unterscheidung gemacht, um patentierbare "Software" und unpatentierbare "Software als solche" voneinander abzugrenzen. Das sehen einige Rechtsgelehrte als eine Fehlinterpretation des EPÜ 52 an, die den Ausschluss von Software von der Patentierbarkeit unterminiert hat. Die Frage ist, ob es sinnvol ist, sich dieser Terminologie zu bedienen.

"in der Verarbeitung von Daten, die Gegenstände verkörpern,"

Wie bitte sollen DATEN (= immaterielle Entitäten) Gegenstände (=physikalische Dinge) verkörpern.

Heisst dass: Wenn ich eine physikalische Aktivität durch Daten repäsentiert "simuliere" ist sie patentierbar?

Also wenn ich statt

Des realen Geschehnisses "Mann beisst Hund" das Ganze in Form der Prädikatenlogik darstelle wie z.B. im Prologsyntax

beisst(Mann, Hund).

ist es patentierbar?

Das ist kann doch wohl nicht der Ernst sein??


Terminologische Irreführung[Quelltext bearbeiten]

"Nach dem deutschen Patentgesetz (PatG) und dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche nicht patentierbar."

So steht das aber gar nicht dort. Der Begriff "als solche" ist redundant und daher irreführend. Er impliziert, dass es patentierbare Programme für Datenverarbeitung "nicht als solche" gebe, was sich aus Wortlaut und Systhematik des EPÜ 52 nicht ergibt. Ferner bezieht sich die Fromulierung "als solche" nicht nur auf die Fallgruppe Programme für Datenverarbeitungsanlagen, sondern auch auf alle übrigen Fallgruppen. Ich schlage vor den Begriff "als solche" zu streichen, weil er nur Verwirrung stiftet.

Was ist denn nun der Stand der Dinge?[Quelltext bearbeiten]

Das Verfahren ist völlig verwirrlich beschrieben: Zuerst gibt es einen "gemeinsamen Standpunkt" für SW-Patente. Dann "kann sich das Parlament nicht durchsetzen". Und am Ende lehnt es den gemeinsamen Standpunkt mit Riesenmehrheit ab. Mit welchen Folgen? Wenn es sich nicht durchsetzen konnte, ist dann die Sache jetzt gegessen? Bitte um Aufklärung. --89.206.64.200 14:09, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten