Diskussion:Dänischer Schulverein für Südschleswig

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 79.246.145.7 in Abschnitt Sprachverpflichtung
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Sprachverpflichtung[Quelltext bearbeiten]

"Mit der Anmeldung des Kindes verpflichtet sich mindestens ein Elternteil, die dänische Sprache innerhalb einiger Jahre zu erlernen, falls es diese noch nicht beherrschen sollte." widerspricht dem Abkommen von 1955. (nicht signierter Beitrag von 84.131.75.69 (Diskussion) 18:59, 26. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Warum? In den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 heißt es, die Zugehörigkeit zur Minderheit "darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden" - das heißt aber nicht, dass die Minderheiten nicht von sich aus Kriterien aufstellen dürfen - wie in diesem Falle die Beherrschung der dänischen Sprache. Jens --79.246.145.7 16:44, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten