Diskussion:Datenschutzerklärung

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Der Datenschutz dient (auch) der Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn man eine datenschutzrechtliche Einwilligung abgibt (abgeben muss), gibt man in Teilen sein Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf (Nutzung der Daten) - in der Hoffnung, das die Daten nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit genutzt werden? Das bedeutet, dass Anbieter nicht überlegen, ob eine Datenverarbeitung erforderlich ist (Datensparsamkeit als Kernelement des Datenschutzes), sondern sich eine entsprechende Einwilligung (= Verzichtserklärung) einholen. Somit widersprechen sich (das Ziel des) Datenschutz mit der erforderlichen Abgabe einer Datenschutzerklärung.--Wikiseidank (Diskussion) 08:53, 30. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Getrennte Seite für Impressum und Datenschutz[Quelltext bearbeiten]

Ist der Satz

Die Einbindung der Datenschutzerklärung auf einer Website muss zwingend unter einem eigenen Menüpunkt, getrennt vom Impressum, erfolgen (zum Beispiel ''Datenschutz'' oder ''Datenschutzerklärung'').

irgendwie belegbar? Ich finde lediglich Empfehlungen dies so zu handhaben, aber keine Pflicht. Siehe z.B. die Empfehlung der IHK-München https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Internetrecht/Rechtssichere-Internetseite/

Diff: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datenschutzerklärung&type=revision&diff=179590953&oldid=177811554 --GH@NDI (Diskussion) 10:03, 29. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]