Diskussion:Degradierung (Rang)

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Habe den Artikel wegen grober Fehler komplett überarbeitet. Quellenhinweis: § 58 Wehrdisziplinarordnung und § 9 Landesdisziplinargesetz NRW. --Wahlscheider 12:54, 1. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo, ich habe keine Ahnung wie Wikipedia-Artikel bearbeitet werden und wollte auch nicht Autor werden, aber im Artikel ist mir ein Fehler aufgefallen:
Im Absatz 2 wird eingegangen auf Stabsunteroffizier (A6/A7), Oberstleutnant (A14/A15) und Oberst (A16/B3) . Hier fehlt der Hauptmann (A11/A12), siehe Hauptmann (Offizier). --2003:E1:E703:C899:494C:2143:15B1:4DAE 15:06, 13. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Falsche Aussage[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, dass Sanitätsoffiziere nur bis zum Stabsarzt bzw. Stabsapotheker oder Stabsveterinär heruntergestuft werden können, ist falsch. Mitte der Achtzigerjahre jedenfalls wurde da noch sehr viel weiter gegangen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, da ich selber Anlass für die Degradierung eines Stabsarztes zum Sanitäter war.--80.141.219.107 20:51, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Und auch jetzt noch werden Offiziere weiter als ihre Dienstgradgruppe degradiert. Ein Oberfeldzahnarzt wurde bei uns zum Stabszahnarzt degradiert.-- 2.200.81.198 19:29, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zum Zahnarzt:
Eine Degradierung ist nach WDO nur innerhalb der eigenen Laufbahngruppe möglich. Die beginnt bei den Sanitätsoffizieren regelmäßig beim Stabs~ (-arzt/-zahnarzt ect.). Wenn er nicht aufgrund ziviler Qualifikation als Quereinsteiger direkt auf einen Oberstabszahnarztposten oder höher gesetzt wurde, ist dies regelrecht.
Zum Stabsarzt:
Die WDO galt auch in den 80ern. Solch eine Degradierung war auch damals nicht möglich. Dabei möchte ich den grundsätzlichen Vorgang nicht in Frage stellen, nur die Abläufe dahin. Ohne die Umstände näher zu kennen, habe ich dennoch eine Vermutung: Es handelt sich bei diesem Dienstgrad zu dieser Zeit höchstwahrscheinlich um einen wehrpflichtigen Restanten und nicht um einen Zeit- oder Berufssoldaten. Der Dienstgrad wurde lediglich vorläufig verliehen und konnte zügig entzogen werden. Dann fiel er auf den letzten endgültig verliehenen Dienstgrad zurück. Da es sich um einen „Neckermann“ handelt, also auf Sanitäter. Es handelte sich also um einen „Offizier auf Bewährung“, die dieser nicht bestanden hat, womit ihm die endgültige Aufnahme ins Offizierskorps versagt wurde - mit Sicherheit nicht um eine Degradierung. --Prolaps (Diskussion) 19:02, 20. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Dieser Artikel ist in Gänze grob falsch. Wahrscheinlich aus gutem Grund hat der Schreiber darauf verzichtet, seine Angaben anhand der WDO zu belegen. Statt dessen wurde wohl Halbwissen niedergeschrieben. Es ist ist schlichtweg ein Gerücht, dass Degradierungen nur in der "Dienstgradgruppe" möglich seien. Der § 62 WDO sagt es ganz deutlich. Alle (!!) Offiziere können bis zum niedrigsten Offiziersdienstgrad degradiert werden, also bis zum Leutnant.

Es heißt auch "Herabsetzung in der Besoldzungsgruppe" und nicht in der "Besoldung", vergleiche § 61 WDO

Den Satz "Disziplinarverfahren können sowohl wegen innerdienstlicher Verstöße wie auch bei Verstößen gegen allgemeingültige Rechtsnormen verhangen werden, ist in dieser Formulierung leider schlichtweg Unsinn. Für JEDE Disziplinarmaßnahme braucht man ein Dienstvergehen, und nichts anderes. Ein Dienstvergehen kann sich zwar auch ergeben, wenn man gegen allgemeingültige Normen verstößt, das muss aber erläutert werden. Anosnten liest es sich völlig verkehrt.

Dieser kurze Artikel muss in Gänze als "falsch" bewertet werden, sodass er am besten gelöscht werden sollte, zumindest aber mit einem entsprechenden Baustein versehen werden sollte. (nicht signierter Beitrag von 93.218.189.138 (Diskussion) 06:37, 26. Jul 2012 (CEST))


So, nachdem niemand auf meine Anmerkung reagiert hat, habe ich jetzt mal die gröbsten Fehler korrigiert. 93.218.178.169 18:30, 8. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]