Diskussion:Deliktsfähigkeit

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von André dA in Abschnitt Verkehrsunfälle
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satt "beschränkt" deliktsfähig muss es "bedingt" deliktsfähig heißen (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.163.233.191 (DiskussionBeiträge) 00:22, 14. Jul 2006)

Verkehrsunfälle[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung "wenn sie einen Unfall mit ... verursachen" legt die Auslegung nahe, dass das Kind den Unfall dadurch verursacht haben muss, dass es das Kraftfahrzeug ... benutzt (gesteuert) hat. § 828 Abs. 2 BGB soll eine Verantwortlichkeit des Kindes aber immer ausschließen, wenn an dem Unfall überhaupt ein Kfz... beteiligt ist. --André dA (Diskussion) 19:40, 18. Dez. 2019 (CET)Beantworten