Diskussion:Denkmalschutzgesetz (Baden-Württemberg)

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Dieser Artikel ist mager. Was bspw fehlt: Denkmaldefinition in BW (was ist erforderlich, damit ein Objekt Denkmaleigenschaft hat, was nicht), Herausarbeiten der Unterschiede zu anderen Bundesländern, Denkmalverzeichnis (in BW nicht konstitutiv!),Denkmalliste (für D mit besonderer Bedeutung), Konsequenzen aus der Ansiedlung beim Wirtschaftsministerium, und und und. (nicht signierter Beitrag von 94.246.126.109 (Diskussion | Beiträge) 09:30, 23. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]