Diskussion:Der Gründer

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Ansprüche Hornauers gegenüber Hordes infolge der Klage gegen Hordes und den Film[Quelltext bearbeiten]

Hornauer wurde das Recht zugesprochen, den Film wie im Artikel beschrieben vor der Veröffentlichung (und zwar 10 Wochen davor) anzuschauen, jedoch durfte er keine Einsprüche einlegen, die direkt eine Änderung des Film oder das Verbot der Veröffentlichung nach sich ziehen, sondern nur Änderungswünsche anbringen, die nicht direkt umgesetzt werden müssen (das wird angedeutet in einem Beitrag von Regio-TV und von Eric Hordes selbst ausgeführt in einem Interview). Gerade dieser Punkt sollte betont werden, wird aber nur durch das Interview vollständig belegt. Die langfristige Verfügbarkeit des Videos kann zwar nicht garantiert werden, aber es ist auch nicht abzusehen, dass es nur noch über kurze Zeit hinweg verfügbar ist.
Wie sieht die Quellentauglichkeit von bspw. YouTube-Videos oder dem Video aus der Mediathek von Regio-TV im Allgemeinen und in diesem speziellen Fall aus und kann der Abschnitt des Artikels entsprechend werden? --SithLord DarthBane (Diskussion) 05:13, 4. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Sorry, aber das verstehe ich anders. Im regio-TV-Beitrag sieht man Hornauer nach der Verhandlung sagen: Wir haben alle unsere Ziele erreicht und in dem Youtube-Video sagt Hordes sinngemäß: Hornauer durfte den Film zweimal innerhalb zwei Wochen sehen, hätte danach Änderungswünsche vorbringen können und wenn ich diese dann nicht umgesetzt hätte, wäre es evtl nochmals zu einem Gerichtstermin gekommen. So stehts auch im Artikel und daraus nun Spekulationen um juristische Feinheiten abzuleiten, ob und unter welchen Bedingungen Hornauer hätte klagen können, wollen oder müssen, um eine Änderung durchzusetzen, ist nicht zielführend. Wir können hier auf der Disk darüber gerne spekulieren, ob Hordes sich Werbung durch ein weiteres Gerichtsverfahren versprochen hat und Hornauer genau das erkannt hat und deshalb nicht geklagt hat. Wir können auch darüber spekulieren, ob der Film einfach nur uninteressant oder schlecht ist und den sowieso nicht mehr als ein paar Tausend Leute sehen, aber das bleibt alles Spekulation. Und solange das auf der Disk bleibt, ist das ja ok. Gruss --Dadawah (Diskussion) 04:27, 26. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Vermutlich ging es Hornauer hauptsächlich darum, dass die zwei schwerwiegendsten Vorwürfe gegen ihn, die nach einem Urteil ja auch von der Wikipediaseite entfernt werden mussten, in dem Film nicht thematisiert werden. Nachdem er dies erreicht hatte, war er offenbar zufrieden.

Livestream Angebot scheinbar beendet?[Quelltext bearbeiten]

Die Links zum Livestreamangebot funktionieren zwar, aber es macht den Anschein als wäre sein Dezember 2017 kein neuer Livestream mehr produziert worden. Archivierte Livestreams bei Vimeo sind inzwischen alle 404. Möglicherweise muss man den Artikel aktualisieren? --Aegre reminiscens (Diskussion) 11:22, 19. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]