Diskussion:Der alte und der junge König

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von AThaler in Abschnitt Vorbehaltsfilm
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Vorbehaltsfilm[Quelltext bearbeiten]

"Der Film wurde von der alliierten Militärregierung verboten, nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland aber nicht als Vorbehaltsfilm eingestuft."

Stimmt wohl nicht:

https://www.heise.de/tp/features/Emil-gruesst-den-Fuehrer-Geschichte-einer-Verstrickung-3367746.html?seite=3 : "Nach dem Krieg musste die Alliierte Kontrollkommission entscheiden, ob Der alte und der junge König für eine neuerliche Kinoauswertung zugelassen werden sollte oder nicht. "Ein sehr guter Film mit herausragenden Schauspielerleistungen", schrieben die Gutachter, "der nur durch die Überbetonung von militaristischer und nationalistischer Propaganda verdorben wird." Damit landete er auf der Verbotsliste." "Der alte und der junge König jedenfalls wurde im August 1958 wieder zugelassen, in einer um zwölf Minuten gekürzten Fassung und ab 12 Jahren."

Sollte man mal reinbringen, oder? --AThaler (Diskussion) 13:22, 11. Nov. 2016 (CET)Beantworten