Diskussion:Destinationsmanagementorganisation

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2.207.101.49 in Abschnitt Falsche Definition
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Falsche Definition

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Die Destinationsmanagementorganisation wird hier als Reiseveranstalter dargestellt. Dies ist nicht korrekt.

Der Begriff der Destinationsmanagmentorganisation ist auch nicht im Reiserecht geregelt.

Der Link im Wikipedia-Eintrag ist tot und wirft die Fehlermeldung 404.

Hier findet sich ein passender Text für Anregungen:

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/destinationsmanagementorganisation-dmo-52029


Viele entsetzte Grüße aus dem Tourismus. --2.207.101.49 14:55, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten