Diskussion:Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 87.183.130.227 in Abschnitt Auflistung der Knappschaftskrankenhäuser nicht ganz korrekt
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2 verschiedene Aufmachungen für die gleiche Organisation?[Quelltext bearbeiten]

Warum gibt es anscheinend 2 komplett verschiedene Aufmachungen der "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", die optisch nichts miteinander zu tun haben?

http://www.kbs.de/ = "rot" http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de/ = "grün/blau"

Beide Male steckt die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" mit gleicher Adresse dahinter. Laut Whois-Eintrag sogar die gleiche Person.

Das Wirrwar, das diese Organisation anscheinend intern hat, wird auch in diesem Wikipedia-Artikel durch Abbildung zweier Logos imitiert.

Zudem ist das im Artikel abgebildete "grün/blau"-Logo falsch, weil der Text "Knappschaft-Bahn-See" fehlt, der im Original (oben verlinkt) enthalten ist.


Das liegt daran, das die Seite KBS.de für die Knappschaft-Bahn-See selber steht und von im eigenen Design betrieben wird, angelehnt an die Knappschaftsfarben Rot und Weiß. Die Seite KBS.de ist über den gesammten Träger.

Die Seite deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de ist in dem Design erstellt, das alle Rentenversicherungen einheitlich benutzen müssen. Die Informationen auf beiden Seiten sind durchaus unterschiedlich, da auf dieser Seite nur die Rentenversicherung eine Rolle spielt. (nicht signierter Beitrag von 84.61.183.71 (Diskussion | Beiträge) 21:04, 23. Jul 2009 (CEST))

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Ich habe die herausgenommenen Teile umgearbeitet und um Quellen ergänzt. Die Dokumente unterliegen alle dem Informationsfreiheitsgesetz und können angefordert werden.dpmb ---dpmb

Warum nicht gleich so? Mir erschließt sich aber noch immer nicht der Sinn der beiden aufgeführten "Vergehen"; ist das bezeichnend für die gesamte DRV-KBS? Dann wäre es sinnvoll. Ansonsten gibt es in jeder größeren Firma mit Niederlassungen halt hier und da verschiedene Rechtsauffassungen, die geklärt werden können. Deine Einschiebungen klingen nach privaten Interessen; ich hoffe, ich täusche mich.
Grüße vom nicht oder irgendwie doch aus dem Umfeld der Knappschaft stammenden Klugschnacker 12:22, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

--klugschnacker

Ich kann da nur reinschreiben, was ich beweisen kann; an irgenwelchen konkreten beweisbaren Dingen muss man es festmachen. Eine Diskussion, was für die gesamte DRV KBS bezeichnend ist, ist juristisch höchst gefährlich, unter Umständen strafbar. Aber um auf deine Frage zurückzukommen : Was für die Bundesbehörden unter dem BMAS bezeichnend ist, deshalb ich den Krankenstand der Bundesagentur für Arbeit (der geht aus einer Pressemitteilung der Bundesagentur beweisbar hervor) mit reingeschrieben. Der ist ca doppelt so hoch wie in "jeder größeren Firma mit Niederlassungen" - statt 3 % satte 6 %. Zu Rechtsauffassungen füge ich eventuell demnächst noch was hinzu, wieweit die DRV-KBS das ausdehnt. Die beiden Dinge oben sind jedoch keine Rechtsauffassungen der Art, ob der Schreibtisch besser links oder rechts steht oder wer den Locher bedienen darf; da geht es um Krankheit oder Gesundheit bis hin zum Exitus; von Kündigung und Existenzbedrohung ganz zu schweigen. - Dein Kommentar, die DRV-KBS würde rechtlich beraten, kann ich nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Du meinst wirklich, sie verweigern die Einsicht und im nächsten Satz erkäutern Sie dann, wie man das gerichtlich bekommt ? Also das Recht auf Akteneinsicht nach SGB X 25 steht juristisch völlig ausser Frage, das kannst du in jedem Kommentar zum SGB X nachlesen. Von daher sollte man durch einen Eintrag bei Wikipedia derartigen rechtswidrigen Kindereien das Handwerk legen. Die Akteneinsicht hatte jemand mit der Methode binnen einen Tag, nachdem die Akte beim Sozialgericht eingegangen war. --dpmb

Hallo dpmb, dieser Absatz gilt ggf. für ALLE gesetzlichen Krankenkassen. Füge ihn bitte, so Du magst, beim Artikel zur ges. KV ein; hier ist es zu speziell. Du bist ganz sicher, dass Du keinerlei persönliche Animositäten zur DRV-KBS hast???? PS: Bitte "unetrschreibe" Deine Beiträge mit vier Tilden. Klugschnacker 20:05, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Selber verschieben macht Spass. Mein Versuch, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfGE 39, 302 - AOK bei Sozialversicherung(Deutschland) hineinzuschieben, wo es wegen Kranken und (!) Unfallversicherung hingehören könnte, wurde mit >Unfug< kommentiert und rückgängig gemacht. Ist in der Diskussion mit dem anderen Benutzer... Animositäten ? Ich dokumentiere nur schriftlich nachweisbare Fakten. Dpmb 00:16, 2. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten

Ich hoffe, dass bleibt bei Sozialversicherung (Deutschland) drin, hier sind jetzt nur noch Links. Gute Idee, wenn Du Sie dann auch umsetzt und den Link bei allen Krankenkassen einfügen könntest :-; Dpmb

Schade. dass Du nur "nachweisbare Fakten" dokumentierst, die die DRV-KBS in ein schlechtes Licht rücken (sollen). Der Artikel gibt nach Deinen Ergänzungen kein Bild der DRV-KBS mehr her. Die meisten, die das lesen, wollen sicher Informationen, was diese DRV denn ist. Nicht, was mal in einem Einzelfall "falsch" ausgelegt wurde. Leider fügst Du auch nicht hinzu, ob die Betroffenen in Widerspruch gegangen sind und wie dies ggf. ausging. Damit sind Deine "Fakten" möglicherweise nur Halbwahrheiten. Daher die, nun bestätigte, Vermutung von "Animositäten" Deinerseits. Guten Tag. Klugschnacker 21:00, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Die zu den Fakten genannten Dokumente können bei den betreffenden Stellen angefordert werden; es handelt sich bei den Fällen und dem Rechtsvorbringen nicht um Halbwahrheiten. In beiden Fällen waren neben der DRV-KBS auch verschiedene Aufsichtsbehörden bis zu dem Ministerien informiert und sind aufgefordert worden, dem ein Ende zu bereiten. Wer an solchem Vorbringen auch nach mehrfacher Aufforderung festhält, muss damit rechnen, dass es publiziert wird. Ich kommentiere hier nicht, ob es, wie Du sagst, "falsch ausgelegt" wurde oder ob es in "ein schlechtes Licht gerückt wird". Ich stelle nur das nachweisbare Vorbringen der DRV-KBS den nachweisbaren Gesetzestexten gegenüber. -- Ich habe die Elternzeit und die Gefährdungsbeurteilung zu zwei weiteren Artikeln mit den Hintergründen verlinkt. Der Widerstand gegen den Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit geht vom BMAS aus, das hat zweimal bereits vor dem EuGH gegen die EU-Kommission verloren. Der Widerstand gegen die Elternzeitrichtlinie kommt vom BMFS, ob ein EuGH Klageverfahren kommt, ist fraglich; Vorverfahren läuft aber bereits. -- Die DRV-KBS ist eine der wenigen Krankenkassen unter Aufsicht des Bundesverwaltungsamtes; wohl deshalb läuft das da teilweise etwas anders. Ich will ja nicht unken, aber während die DRV-KBS die Gefährdungsbeurteilung verweigert hat, hat die BA Schweinfurt immerhin eine pro Forma in Bad Kissingen für den Einheitssachbearbeiter gemacht. -- Die beiden anderen Absätze, Existenz und (fehlende) Grundrechtsfähigkeit stehen da vorsorglich drin. Die DRV-KBS ist (siehe Links) kein Unternehmen, hat auch keine wirtschaftlichen Rechte, sondern ist sog. mittelbare Bundesverwaltung (siehe BVerfG Link bei Sozialversicherung). Das gab da aber auch wütende Diskussionen, bis das Urteil allen klar war. Bei Kritik an der DRV-KBS muss man aber in jedem Fall die Straftat der Staatsbeleidigung (StgB 90a) vermeiden - also Vorsicht ist die Mutter die Porzellankiste :-; Wenn es als Einzelfall nicht zur Geschäftspolitik der DRV-KBS passt : Warum wird die Sachlage dann nicht aufgeklärt ? Wo bleiben die entsprechenden Anweisungen des Vorstands, der Geschäftsführung, des Ministeriums ? Warum gibt es keine personellen Konsequenzen ?

Dpmb 12:26, 4. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten

Ich habe nochmal was zur Mitarbeitervertretung eingefügt. Die beim Link verdi sulzbach zur verfügung stehenden zeitschriften sagen sicherlich weiteres über die DRV-KBS aus.

--Dpmb 11:11, 6. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten

Ich warte jetzt schon gespannt auf Deine Ergänzungen zu den schriftlich belegbaren Einzel(???)fallentscheidungen zugunsten von Mitarbeitern oder Kunden. Der Artikel ist in der gegenwärtigen Form einfach nur Murks. Warum stellst Du Deine Fraen zur DRV-KBS nicht bei der dortigen Geschäftsführung? Wer soll sie Dir hier beantworten? Was versprichst Du Dir davon, die DRV-KBS hier so darzustellen, als ob sie ein Galeerenschiff wäre?
Ich bitte Dich nochmals eindringlich, Deine Ergänzungen darauf zu überprüfen, inweiweit sie die DRV-KBS charakterisieren. Auch bitte ich um Beifügung der Information, ob die so arg behandelten Mitarbeiter und Kunden nicht mittlerweile andernorts recht bekommen haben. Ansonsten werde ich die unsachlich wirjkenden Einzelfallentscheidungen entfernen und ggf. hier auf der Disk.-seite parken. Guten Tag, Klugschnacker 11:41, 6. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
a) Das Zitieren negativer Fälle ist bei der Beurteilung von Behörden durchaus üblich; zumal das zum Teil Gewerbeaufsichtsrecht ist, also Verwaltungsakte sind. Wie im Artikel geschrieben, mit Ordnungswidrigkeit und Strafandrohung belegt. Bei Bum-Bum-Boris nimmt ja auch keiner das vorbestraft raus. Dass muss man sich vorher überlegen, ob man den Karren als Behörde an die Wand fährt. b) Bezüglich Elternzeit und Arbeitsschutzrecht ist auf Elternzeit und BMAS verlinkt, da stehen die Hintergründe und auch der grobe stand der dinge. Auch dass muss man sich vorher überlegen, ob man gegen EU-Richtlinien Front macht. c) allgemein habe ich auf verdi sulzbach verlinkt, da gibt es ca 117 ausgaben des gewerkschaftsmagazins. wenn du die alle gelesen hast, kannst du dir eher ein bild machen. d) Das Entfernen ist nach den Wikipedia Richtlinien nicht zulässig; lediglich eine Ergänzung ist zulässig. du kannst ja anfügen, dass es lediglich einzelfälle sind. bisher bin ich nicht dazu gekommen, bei der unfallkasse mehr fälle anzufordern. e)Fall 1 ist bei der Nichtraucherinitive ausgiebig dokumentiert, da steht auch, wie zäh das da gewesen ist. f) Bei Fall 2 steht drin, dass die Räume geschlossen werden sollten. (Wissensstand der Uk Bund) g) ansonsten siehe oben, ich dokumentiere, was beweisbar ist. ob einzelfall oder nicht, ist nicht mein problem. g) ich wollte den fortgang im Fall 2 eigentlich noch nicht zitieren. i) maßgeblich sind für die DRV-KBS als Körperschaft d.Ö.R. lediglich die eigenen Rechtsstandpunkte. Maßnahmen dritter Körperschaften oder von Gerichten sind nicht maßgeblich. j) ich werde mich deshalb hier auch nicht zu irgendwelchen Stellungnahmen hinreißen lassen, mit der Folge, dass mir die ca 4 promovierten und ca 10 unpromovierten Juristen bei den Ämtern Ärger bereiten können. Deine Bezeichnung als Galeere könnte schon Verunglimpfung des Staates sein (siehe Tröndle/Fischer, Kommentar zum STGB, § 90a). Ich dokumentiere nur schriftliche Fakten aus nach ifg freizugebenenden Dokumenten, noch nicht einmal mündliches Wissen k) Für die Abhilfe ist die DRV-KBS zuständig, die kann sich dann entsprechend äußern. Bis zur Abhilfe oder zu rechtskräftigen Urteilen sollte daher alles beim alten bleiben - die Wikipedia erlaubt keine Vermutungen - auch nicht die vermutung, es seinen Einzelfälle - es sind einfach Fälle --Dpmb 16:19, 6. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten
Was positive Entscheidungen angeht : Suche doch mal Dienststellen und Kliniken, die einen Nichtraucherschutz haben und stell die Vereinbarung hier rein. Wäre sehr aufschlussreich !! Ich warte gern drauf.... --Dpmb 17:45, 6. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten
Schön, dass Du ausführlich schreibst, nur vermisse ich Antworten. Nach der Lektüre Deiner sehr informativen Benutzerseite (Stand: heute, 21 Uhr MESZ) habe ich auch gar keine Fragen mehr. Dein sicher ganz unvoreingenommenes Informationsangebot einer Gewerkschaft an einem Standort der DRV-KBS ist gut gemeint - bekanntlich ist dies oft das Gegenteil von gut gemacht. Da ich die von Dir unter d) aufgeführten Richtlinien nicht (er)kenne bzw. die existierenden Richtlinien mir meine Arbeit eben nicht untersagen werde ich auch hier nach bestem Gewissen weiter am Artikel mitarbeiten. Klugschnacker 21:05, 6. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Auf keinen Fall dürfen Passagen kommentarlos gelöscht bzw. revertiert werden. Artikel, in denen ein oder mehrere Standpunkte nur ungenügend erklärt werden, lassen sich nicht dadurch neutraler gestalten, indem man den Gegenstandpunkt kürzt. Stattdessen ist darauf zu achten, den nur ungenau erklärten Standpunkt besser zu begründen und zu formulieren. Es empfiehlt sich, besonders gefährdete und umstrittene Artikel, in die wiederholt nicht-neutrale Passagen eingefügt werden, auf Beobachtungskandidaten zu verlinken, von wo aus sie von mehr Benutzern längerfristig beobachtet werden.(Neutraler Standpunkt).

Verdi ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, aber immerhin bemüht man sich in Sulzbach :-; Ich wollte halt was nettes schreiben. Es stehen in den Texten von Verdi einige Dinge drin.... Die Fälle sind nun mal geschehen und so stehen sie erst einmal als nachweisbare Tatsache da. Es ist aber wie gesagt Sache der DRV-KBS (oder des BMAS), zu erläutern, dass diese Vorfälle NICHT ihre Geschäftspolitik sind, wie sie dies korrigieren und was sie zukünftig (dagegen) zu tun gedenkt. Ich gehe aber davon aus, dass keine Stellungnahme zur Sache erfolgt - wozu auch ? Das BMAS toleriert ja nicht nur bei der DRV-KBS viel, sondern auch bei der Bundesagentur für Arbeit neben den 6,6 $ Krankenstand (statt 3,3 %; kostet ca 100 Mil Euro per anno mehr) auch viele Unfälle bei den Ein Euro Jobs.

N.B. Die Wikipedia ist eben nicht das Abtippen von (staatlicher) Werbung ! --145.254.237.80 22:16, 6. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten

nochmal beide Absätze etwas umgeschrieben. antworten zur abhilfe habe ich auch nicht; ich weiss nicht, wann sich da was tut. --Dpmb 12:55, 7. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten

Ich bin seit Jahren Mitarbeiter der KBS (früher Knappschaft) und weiß daher das es sich bei den von dpmb geschilderten Fällen um Einzelfälle handelt. Die eingestellten Themen gehören dazu nicht in ein Lexikon und stellen eine eigene Meinung des Verfassers dar. In allen Verwaltungstellen gibt es mehrere Hauptpersonalräte, mehr als 80% der Mitarbeiter gehören Gewerkschaften an, außerdem gibt es mehrere Arbeitsschutzfachkräfte die sich um die Gesundheit der Mitarbeiter kümmern. Rechtsauffassungen ergeben sich in der Kranken- und Pflegeversicherung aus Rundschreiben/Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen und in der Rentenversicherung aus Rundschreiben/Richtlinien der Rentenversicherungsträger.Diese werden von allen Trägern angewandt. Es kann nur bei Ermessensleistungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, für diese besteht aber auch kein Rechtsanspruch. Der Autor dpmb zeigt bei den Artikeln selber nur das er keine Ahnung hat.

A) Sehr aufschlussreich, dass hier nun ein Mitarbeiter anonym schreibt. Dass der DRV-KBS (und einigen Mitarbeitern) die Schilderung der Fälle nicht passt, ist verständlich. Dies ist jedoch kein Grund, zu kürzen. Auch bei Boris könnte man sogen, die Vorstrafe ist ein Einzelfall. Und das ist ein Mensch mit Grundrechten, keine Behörde ohne Grundrechte. B) Die Behauptung, es seien in allen "Verwaltungsstellen Hauptpersonalräte", ist schlichtweg Unfug. (Links auf BpersVG und Wahl04 eingefügt). Ansonsten bitte Rechtsgrundlage und Dokumente benennen, dass es woanders auch einen HPR gibt. C) Die Behauptung von „Arbeitsschutzfachkräften, die sich um die Gesundheit kümmern“ ist auch Unfug und zeigt, dass dort einiges sehr im argen liegt. Es heisst "Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI)" und "Betriebsärzte". (Links auf Asig und Wikipedia eingefügt). Ansonsten bitte Rechtsgrundlage und Dokumente (Anzahl, Qualifikation, Zeitschlüssel) benennen, wo es die bei der überhaupt DRV-KBS gibt. D)Die Dienstelle München dürfte geschätzt mindestens 400 Mitarbeiter haben. Ansonsten, falls es woanders Nichtraucherschutz gibt, Dokumente nennen. Nichtraucherschutz ist bedeutsam. E) Die Elternzeit ist behördenweite Ansicht, die vom BMSF geteilt wird, kein Einzelfall. F) Die Rechtsansichten der DRV-KBS zum SMD Erscheinen gehören zur Krankenversicherung und sind eine Stellungnahme der Beschwerdestelle Dez VIII.3 SMD in Bochum. Siehe Geschäftsbericht, Gliederung. Es ist keine "kritische Entscheidung" eines Einzelfalls sondern die gegenwärtige Rechtsauffassung der zentralen DRV-KBS Beschwerdestelle für den SMD im Auftrag der Geschäftsführung in Bochum. G) Die Unfallkasse oben hin ist juristischer Murks, die Unfallkassse kann nach SGB VIII (Hauptaufgabe) agieren, hat aber als zweite Aufgabe nach ArbSchG 21 die Aufgabe eines Bundesgewerbeaufsichtsamtes im Auftrag des BMI. (ArbSchG § 21 lesen) E) Die Aufsichtsmassnahmen der Unfallkasse des Bundes sind auch keine kritische Entscheidung, es sind, wie im Text dargestellt, Verwaltungsakte der zuständigen Aufsichtsbehörde gegen die DRV-KBS. Sowohl München als auch Bad Soden sind Verstöße gegen Arbeitsstättenrecht. F) Es ist keine Meinung, es sind wortwörtliche Abschriften aus Schriftstücken der DRV-KBS. Die können überprüft werden nach Informationsfreiheitsgesetz. Ich bitte ebenso darum die Zitate nicht zu kürzen. Der Umfang des Textes ist bei der Grösse der DRV-KBS sowie der Bedeutung der Sachen angemessen; der Leser kann sich das passende über das Inhaltsverzeichnis raussuchen. K) Das Rückkehrergespräch ist mit Bochum Dez VIII.3 abgestimmt worden, es ist mehr oder minder vom Inhalt her von der Zentralverwaltung verursacht. Die Personalantwortung liegt in diesem Fall aus Gründen, die ich hier nicht nennen werde, bei der Zentralverwaltung Bochum. L) Die fehlenden Prüfunterlagen in Salmünster gehören hier ebenfalls herein. Falls der Verantwortliche die Prüfung behauptet und es nicht vorlegen kann, ist es das Problem der DRV-KBS. H) Rechtsauffasssungen : Die Rechtsauffassungen sind von einfach zusammengemurkst. Es ist so nicht zu erkennen, was Auffassung der DRV-KBS und was Gesetzestext ist. Die Absätze kürzen, ist nicht nötig. Ich habe Rechtsauffassungen geschrieben, weil ich es möglichst neutral halten will. Soll der Leser selbst seine Meinung bilden. I) Ermessensspielraum : besteht nur SGB bei Ermessensleistungen. Hier könnte man von kritischen Entscheidungen sprechen. Bereits die Akteneinsicht nach SGB X § 25 ist jedoch keine Ermessensleistung. (siehe übliche jur.- Kommentare zu SGB X § 25) H
Die einzige Einzelfallentscheidung ist nach den Schriftstücken, dass die Räume U43/U45 nicht mehr im Einsatz kommen – die Verbesserung ist der Einzelfall ! In anderen Fällen behält sich die DRV-KBS den Einsatz in derartigen Räumen somit weiter vor
Wenn jemand andere Ansichten hat, bitte Dokumente nennen. Aber bitte aus der Zentralverwaltung oder unter Verantwortung der Zentralverwaltung mit Aktenzeichen, so dass ich es nach IFG anfordern kann : Nichtraucherschutz ? Betriebsärzte ? FASI ? Elternzeit ? Schriftstücke statt Schönfärberei !
Und wer nicht weiss, was ein Hauptpersonalrat, ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, sollte den anderen nicht anpflaumen, er habe keine Ahnung !!!!
Von daher revert auf erheblich erweiterte und neustrukturierte Version... Das ist jetzt anhand der Rechtsgebiete sortiert. Nebenbei: Stralsund ist doch lediglich eine Auskunftsstelle, noch nicht einmal eine der Dienststellen wie München.
--Dpmb 11:04, 10. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten
Das zeigt eine gefährliche Einstellung zu Recht und Gesetz, höchstrichterliche Urteile nicht zu beachten. Wo ist das Problem mit letztinstanzlichen Rechtspositionen ? Genau diese Ansicht, man könne machen, was man will, stört mich an der DRV-KBSWikipedia ist lediglich keine Datenbank, das Anfügen von Urteilen zu Sachthemen steht m. E. nicht zur Debatte. In den Grundlagen steht nur, dass sie für grosse Listen nicht geeignet ist, mehr nicht. Wikipedia ist keine Datenbank. Für große Mengen strukturierter Daten, wie Telefonbücher, Bibliografien, Linkverzeichnisse, Adressverzeichnisse etc., ist eine Datenbank mit einzeln recherchierbaren Feldern und Datentypen eindeutig die bessere Wahl. Bei weiteren Löschungen von Tatsachen kommt in Frage, dass ich auf die Beobachtungsseite verlinke. Dann wird das ganze erst recht publik.--Dpmb 12:30, 10. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten

Sperrung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel vorerst gesperrt. Bitte überprüfe doch einfach mal, ggf. anhand anderer Artikel hier, ob es sinnvoll ist, einzelne Entscheidungen in eine Enzyklopädie einzutragen. Ich halte die von mir als Kompromiss überarbeitete Version für ausführlich genug. Es ist nicht notwendig, Texte der Entscheidungen ellenlang zu zitieren. Die Wikipedia sammelt nicht alle Urteile dieser Welt. Guten Tag. Klugschnacker 12:38, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ach, und weil ich gerade Deinen Eintrag oben sehe: Das soll doch sicher keine Drohung sein?! Klugschnacker 12:40, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
ich möchte die Diskussion bei einem Problemeintrag weiterführen.

--Dpmb 12:58, 10. Apr. 2007 (CEST)dpmbBeantworten

Ich habe in der Vergangenheit schon einiges in Sachen Knappschaft, KBS & Co. mitgeschrieben, weil ich mich da ein wenig auskenne. Mich wundern jedoch die neuen Einträge i.S. "Kritische Entscheidungen". Was hat denn z.B. der Eintrag i.S. Masseurarbeitsplatz mit dem Bericht zu tun? Ich denke das sollte man überdenken und (imho) wieder streichen, weil das meiner Meinung nach eben nicht in einen Lexikoneintrag gehört. Ansonsten kann man ja bitte auch noch die kritische Entscheidung aufnehmen, daß die Kantine die Preise erhöht hat und an manchen Tagen der Parkplatz halb gesperrt ist...

--Erlando 10:59, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, mein reden... Ich hatte versucht dpmb zu überzeugen, dass die Angaben wenn nicht tendenziös, so doch zumindest, da Einzelfälle, fehlt am Platze seien. Als Kompromiss habe ich die vorliegende Lösung gebastelt. Ich nehme es gleich raus. Die Versionsgeschichte gibt es ja noch her, und wer will kann sich das ja per IFG anfordern, wie dpmb selbst richtig schreibt. Ich gebe den Artikel dann auch mal wieder frei. Hoffe auf Deine Mitarbeit... Guten Tag. Klugschnacker 20:49, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich wollte sowieso irgendwann mal den ganzen Kram überarbeiten, so würde ich z.B. dafür plädieren das Lemma Knappschaft wieder zu nutzen - eben für den Krankenversicherungsteil. Denn unter dem Namen agiert die Krankenversicherung und wer diesen Begriff aufruft, findet nicht wirklich aktuelle Informationen. Ich muß nur mal die Zeit dafür finden... ;) --Erlando 17:52, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Gelöschter Inhalt[Quelltext bearbeiten]

== Kritische Entscheidungen seitens der DRV-KBS ==

  • Die Knappschaft geht davon aus, dass bei Untersuchungen durch den sozialmedizinischen Dienst (SMD) der Probant allein erscheint, obwohl der ehemalige Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) die Begleitung durch einen Zeugen empfohlen hatte <ref>Leitfaden für die sozialmedizinische Begutachtung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Stuttgart 1986, S. 167</ref>. Die Mitnahme eines Dritten ist anzukündigen und der Proband darf nicht die Begleitperson erst antworten lassen <ref>DRV KBS , Referat VII.3; SMD; 44799 Bochum; Az Dez VIII.3 SMD/Ra; 13. Nov. 2006.</ref>
  • Die DRV-KBS gewährt nach Rückkehr aus der Elternzeit einen Arbeitsplatz, der der zustehenden Vergütungsgruppe entspricht; ein Recht auf Rückkehr auf den früheren Arbeitsplatz gemäß der EU-Richtlinie EG/96/34 wird nicht eingeräumt.
  • Die DRV-KBS führt keine Arbeitsschutzdokumentation, die sogenannte Gefährdungsbeurteilung nach EG/89/391 oder ArbSchG §§ 5,6. Zu Bundespolitik siehe BMAS
  • Im Frühjar 2003 wurde die Nichtraucherinitiative e.V. München<ref>Nichtraucher Initiative Deutschland e.V. München</ref> von Mitarbeitern der Bundesknappschaft angesprochen.<ref>Bericht bei der Nichtraucherinitiaive</ref><ref>Vortrag 2. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle am 15./16. Dezember 2004 in Heidelberg</ref> Am 17. Juni 2003 erbat die Nichtraucherinitiaive bei der damaligen Bundesknappschaft eine betriebsinterne Lösung. Am 28. Juli 2003 informierte die Nichtraucherinitiative die Unfallkasse des Bundes. Am 28. Oktober 2003 teilte diese mit, sie habe die Bundesknappschaft aufgefordert, Maßnahmen zu treffen. Zum Jahresanfang 2004 erließ die Bundesknappschaft ein Rauchverbot für die Kantine. Im Mai 2004 wurde eine Mitarbeiterbefragung gestartet. Seit Ende 2004 wurde in einer Betriebsvereinbarung nur für die Dienststelle München der Nichtraucherschutz dort gewährt.
  • Eine Mitarbeiterin der Rehabilitationsklinik Bad Soden-Salm der damaligen Bundesknappschaft wurde nach Rückkehr aus der Elternzeit vermehrt in zwei Kellerräumen eingesetzt, die kein Tageslicht haben. Nach und nach kam es zu erhöhtem Krankenstand mit bis zu 120 Tagen pro Jahr. In einem von der DRV-KBS angesetzten Rückkehrergespräch wies die Mitarbeiterin auf die schlechten Arbeitsbedingungen in Form von fehlendem Tageslicht und schlechter Lüftung hin. Hierauf erlärt der Verantworliche der DRV-KBS laut Protokoll desselben, (...) dass die Lüftungsanlage in Ordnung ist. (...) Zum Abschluss wurde Frau X nochmals erläutert, dass vorerst nichts weiter unternommen wird, jedoch die Konsequenzen, die aufgezeigt wurden, bei der nächsten Arbeitsunfähigkeit folgen werden. <ref>DRV-KBS; 63628 Bad Soden-Salm; 10. Juni 2005; Protokolle der DRV-KBS und des PR</ref>. Die Arbeitsbedingungen wurden auch vom Personalarzt für zulässig gehalten.<ref>DRV-KBS; 63628 Bad Soden-Salm; Notiz des Personalarztes vom 07. März 2006</ref> Daher wurde die Unfallkasse des Bundes als zuständige Aufsichtsbehörde nach Arbeitsschutzgesetz eingeschaltet. Diese stellte zudem eine zu geringe Luftfeuchtigkeit und erhebliche Zugluft aufgrund von Mängeln der Lüftungsanlage fest. Der DRV-KBS wurde auferlegt, umgehend Wechseldienst einzuräumen, die Luft zu befeuchten, sowie ein Konzept für rechtskonforme Arbeitsräume vorzulegen und bis Sommer 2008 umzusetzen. <ref>Schreiben der Unfallkasse des Bundes vom 2. Juni 2006; Unfallkasse des Bundes; Mainz; Az 99000000</ref> Die DRV-KBS hat mitgeteilt, die Räume U043/U045 zum März 2007 als Arbeitsräume zu schliessen und in Patienten-Freizeiträume umzuwandeln.<ref>Schreiben der DRV-KBS vom 28. Sept 2006 an die Unfallkasse des Bundes; Mainz</ref>
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See : Nach Erlass des Physiotherapeutengesetzes von 1994 gibt es keinen offiziellen staatlichen Abschluss als geprüfter Masseur und Bademeister mehr".<ref>Schreiben der Rechtsanwältin der DRV-KBS vom 09.11.2005; Verfahren 3 Ca 398/05; ArbG Hanau; im Auftrag der DRV-KBS; Bochum</ref> Bundesgesetzblatt 26. Mai 1994; BGBl I 1994, 1084; Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie <ref>Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)</ref> § 1 Wer eine der Berufsbezeichnungen 1. "Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister", 2. "Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" führen will, bedarf der Erlaubnis<ref>MphG § 1</ref> § 2 (1) Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat<ref>MPhG § 2</ref>
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu tageslichtlosen Kellerräumen : Die Kellerräume wurden nach den in den Baujahren 1996 geltenden Bestimmungen gebaut, dass zwischenzeitlich neue Regelungen gelten, zeigt ... ein Fortschreiten der Arbeitsplatzschutzvorschriften auf. Gegen eine solche Fortentwicklung ist kein Arbeitgeber gefeit.<ref>Schriftsatz vom 24.11.06 im Auftag der DRV-KBS; Fortführung zu 3 Ca 398/05; ArbG Hanau</ref> Arbeitstättenverordnung 1975; Vom 20. März 1975; BGBl. I 1975 S. 729; (gültig bis 2004) : (1) Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für 1. Arbeitsräume, bei denen betriebstechnische Gründe eine Sichtverbindung nicht zulassen, 2. Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in Gaststätten einschließlich der zugehörigen anderen Arbeitsräume, sofern die Räume vollständig unter Erdgleiche liegen, 3. Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens 2000 m2 , sofern Oberlichter vorhanden sind.<ref>ArbStättV 1975</ref> Arbeitsstätten Richtlinie ASR 7.1; Sichtverbindung; 2. April 1976; ArbSch 4/1976 S. 130; 1. Grundsatz Die Sichtverbindung nach außen muss in Augenhöhe durch Fenster, durchsichtige Türen oder Wandflächen den Ausblick aus dem jeweiligen Raum ins Freie ermöglichen.<ref>[ http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_007_1.pdf ASR 7.1 via GAA BW</ref> EU-Arbeitsschutzrichtlinie EG/89/654 : Anhang I/II : 8.1 Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten - Art 10 Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts - und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am 31 . Dezember 1992 nachzukommen.<ref>89/654/EG via CELEX 31989L0654</ref>

Allgemeiner Artikel zu Knappschaften nötig[Quelltext bearbeiten]

dieser Artikel beschäftigt sich sehr speziell mit einer spezifischen Organisation. Wünschenswert wäre allerdings auch ein allgemeinerer Artikel dazu was Knappschaften eigentlich sind, wie sie historisch entsanden sind, was ihre Aufgaben sind, wer sie verwaltet, et cetera Dies könnte entweder in einem Abschnitt dieses Artikels oder in einem eigenen Artikel erfolgen. Derzeit gibt es leider keinen Wikipedia Artikel zu Knappschaften Thomas --83.103.40.149 00:44, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Vielleicht könnte man das mit dem Lemma Knappschaft verbinden und dort neben der Beschreibung der Knappschaft als Krankenkasse auch etwas historisches einfügen?
--Erlando 19:01, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Genau! Siehe unten re Geschichte. Gestern war Jubiläum 750 Jahre! --Hans Eo 17:15, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zivildienst[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte ein Wort darüber in den Artikel, dass Zivildienstleistende grundsätzlich in der Knappschaft (welcher weiß ich nicht) versichert werden. Mögliche Quelle hierfür: http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de/nn_12162/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/01__berufsgruppen/01__pflichtversicherte/zivildienst.html -- 80.136.127.251 12:52, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Man ist natürlich nicht in der (es gibt nur eine) Knappschaft versichert. Der Text hinter dem Link sagt doch eindeutig, dass man auch als Zivi rentenversichert ist (wäre ja auch schlimm wenn nicht, immerhin arbeitet man ja), und zwar in der „Deutschen Rentenversicherung“.
Die Versicherung wird bei dem Träger fortgeführt, bei dem man vor Antritt des Zivildiensts versichert war, und das könnte nun ja auch die KBS sein.
--Akbo 20:13, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Deutsche Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

aus „aktuellem“ Anlass muss ich grad mal was zum Thema Rechtschreibung sagen (man bemüht sich ja um lesbares Deutsch): Auch bei Titeln verwendet man den korrekten Genitiv, also z. B. Homepage der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Daher habe ich die Änderung von Amerin ([[1]]) wieder rückgängig gemacht und gleich noch was dazu korrigiert (in der Hoffnung, dass das nicht wieder „ver-korrigiert“ wird).

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-akbo- 18:51, 5. Okt. 2009 (CEST)

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Das Interessanteste fehlt beinahe: am 28.12.1260 wurde die erste... gegründet.

Beinahe, denn ganz unten bei weblinks steht, leicht zu übersehen, etwas als inet-adresse. Sollte man doch wohl etwas aufpeppen. Die erste Krankenversicherung weltweit oder?

Die Amis würden sowas nicht so im Dunkeln lassen. Die haben ja bis heute noch nichts Flächendeckendes. Einige halten sowas angeblich ja sogar für etwas Übles. Das soll aber bitte einer schreiben, der davon mehr Ahnung hat. --Hans Eo 17:06, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Auflistung der Knappschaftskrankenhäuser nicht ganz korrekt[Quelltext bearbeiten]

auf der URL der Knappschaft http://www.kbs.de/nn_10144/DE/3__medizinisches__netz/1__krankenhaeuser/InhaltsNav.html?__nnn=true

steht eine genaue Aufteilung in: Eigenen Krankenhäuser und jene woran die Knappschaft Bahn See beteiligt ist.

Da ich nicht weiß, ob/wie man die Quelle mit der richtigen Auflistung dazu angibt, habe ich keine Änderung durchgeführt. Vielleicht kann sich ja ein versierter Benutzer der Sache annehmen. (nicht signierter Beitrag von 87.183.130.227 (Diskussion) 13:47, 29. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten