Diskussion:Dienstgrade der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt
Dem Artikel zufolge gibt es in Sachsen-Anhalt nur Anwärter oder ab Atemschutzgeräteträger aufwärts. Wer kein A auf seinem Helm hat, könnte demnach kein Truppführer, Gruppenführer, Maschinist u.s.w. werden/sein. Dies kann ich mir ehrlich nicht vorstellen, da insbesondere die älteren erfahrenen Kameraden oft kein A haben. Insbesondere in ländlichen Bereichen dürfte eine solche Regelung extem Kontraproduktiv wirken. Kann das mal jemand prüfen? (nicht signierter Beitrag von 2.174.209.238 (Diskussion) 20:53, 18. Jan. 2012 (CET))
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren in Sachsen Anhalt[Quelltext bearbeiten]
Laut der
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF).
Vom 23. September 2005.
(GVBl. LSA S. 640)
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2010 (GVBl. LSA S. 501).
wird für den Rang des Feuerwehrmann/frau nur die Truppmannausbildung benötigt.
Hier noch der passende Link.
MFG Bugsdorf (nicht signierter Beitrag von 84.183.49.14 (Diskussion) 18:09, 13. Feb. 2012 (CET))