Diskussion:Differenzhypothese (Soziolinguistik)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Frida Carla in Abschnitt Ghettokinder
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Doppeldeutigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Differenzhypothese ist auch ein Begriff aus dem BGB Schadensrecht! (nicht signierter Beitrag von 79.197.27.219 (Diskussion) 11:52, 24. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Ghettokinder[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung "schwarze Ghettokinder" bzw. "Ghetto-Kinder" finde ich mindestens unglücklich und auch ziemlich diffus. Hat Labov diese Begrifflichkeit so verwendet? --Frida Carla (Diskussion) 17:05, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten