Diskussion:Direkte Demokratie in der Weimarer Republik

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Volksabstimmungen zur Neugliederung der Länder (in jedem Fall 1922 in Oberschlesien)[Quelltext bearbeiten]

Es fanden wohl auch dazu einige Volksabstimmungen statt, in jedem Fall 1922 in Oberschlesien über die Schaffung eines eigenständigen Landes Oberschlesien (vorgeschrieben durch Artikel 167 Absatz 2 der Weimarer Verfassung). Diese sollten auch aufgenommen werden. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 20:15, 22. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Fürstenenteigung scheiterte an Zustimmungsquorum[Quelltext bearbeiten]

Einleitung 2. Abs.: Der Volkentscheid zur Fürstenenteigung scheiterte am Zustimmungsquorum, nicht am Beteiligungsquorum. Letztere Klausel wurde zwar auch nicht erreicht, bestand aber gar nicht, da infolge reklamierter Verfassungsänderung ein 50%iges Zustimmungsquorum für eine Annahme maßgeblich war. Vgl. Fürstenenteignung