Diskussion:Diskriminierung (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Artikelverschiebung erfolgreich (2007)[Quelltext bearbeiten]

Habe es endlich geschafft, den alten Inhalt samt Historie erfolgreich zu verschieben nach Diskriminierung (Soziologie). Auch die alte Diskussionsseite ist mitverschoben. Sie findet sich jetzt unter Diskussion: Diskriminierung (Soziologie). Den Namensraum Diskriminierung habe ich soeben zur Begriffsklärungsseite umgestaltet. Halte diese deutliche Trennung von Namensräumen für notwendig, um Begriffsverwirrung vorzubeugen. Wichtig war mir die kontextunabhängige Klärung der Wortherkunft. Den kontextbezogenen Namensräumen - etwa Diskriminierung (Soziologie) - bleibt es unbenommen, die kontextspezifischen Wortverwendungen weiter aufzudröseln.--Goldfinger 14:44, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte den BKL 1 durch den BKL 2 ersetzen (2007–2008)[Quelltext bearbeiten]

Diskriminierung wird hautpsächlich als Benachteiligung interpretiert. Daher sollte der Begriff keine BKL darstellen sondern mittels einer BKL 2 auf die weniger häufig anzutreffenden Bedeutungen führen. Daher bitte ich, trotz der Mühe die du dir gemacht hast, Goldfinger, den alten Zustand wieder herzustellen. -- schwarze feder 19:11, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dem stimme ich nicht zu. Das der eigentlich neutrale Begriff Diskriminierung von vielen Menschen nur noch in seiner negativen Seite verstanden wird, macht viele Texte, die Diskriminierung im Sinne einer neutralen Variante verwenden, unverständlich. Ein Beispiel hierfür ist die EU-Gesetzgebung. Diese Gesetzgebung verwendet diesen Begriff fast durchgängig neutral. Erst im Zusammenklang mit einem zweiten Wort sowie der Kausalverknüpfung "aufgrund" wird sie negativ verwendet (Beispiel Diskriminierung aufgrund der Nationalität). Da es Aufgabe der Wikipedia ist, aufzuklären, sollten wir nicht Volksverdummung betreiben, indem wir wider besseres Wissen Begriffe unscharf oder missverständlich gebrauchen.--MfG: --FTH DISK 19:23, 25. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ist nicht richtig. Diskriminierung wird auch in der EU-Gesetzgebung als eine zu unterlassende Ungleichbehandlung bezeichnet. Diskriminierung ist verboten. Allenfalls "Positive Maßnahmen" - wie sie die Gleichbehandlungsgesetzgebung in Deutschland und Österreich vorschreibt können hier als Formen "Positiver Diskriminierung" verstanden werden, die erlaubt sind. Allerdings stellt die österreichische Gesetzgebung ausdrücklich fest, dass "Positive Maßnahmen" keine Diskriminierungen sind. -- schwarze feder talk discr 14:33, 27. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Mittlerweile stehen auch im zurückverschobenen Artikel Affirmative Action ausreichend Belege dafür, dass "postive Diskriminierung" durchaus auch im gleichen Sinne verstanden werden kann und wird. Nur Du bist nicht bereit, das Wort Diskriminierung ab-und-zu statt wie meistens als Benachteiligung auch in seiner älteren Grundbedeutung als das neutrale "Ungleichbehandlung" zu verstehen. --MfG: --FTH DISK 16:48, 27. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Begriff "Positive Diskriminierung" rekuriert auf Diskriminierung als Ungleichbehandlung. Der Begriff "Diskriminierung" bedeutet im sozialen Kontext hingegen Benachteiligung. -- schwarze feder talk discr 12:44, 28. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Falsch, der Begriff "Diskriminierung" bedeutet im soziologischen Kontext hingegen Benachteiligung. Im sozialen Kontext (=Umgangssprache) gibt es den Begriff in verschiedenen Definitionen, unter anderem auch die, der reinen Unterscheidung.
Daher bitte Diskriminierung besser nach Diskriminierung (Soziologie verschieben. --MfG: --FTH DISK 13:07, 3. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bitte WP:BKL lesen. Auf Diskriminierung=Benachteiligung verweisen über 700 Seiten in Wikipedia. -- schwarze feder talk discr 00:47, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was man noch aufnehmen könnte (2008)[Quelltext bearbeiten]

Diskriminierung als Teil der Logik der Unterscheidung von Charles Sanders Peirce. --Asthma 00:38, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Quelle: Ralf Müller: „Die dynamische Logik des Erkennens von Charles s. Peirce“, Verlag Königshausen & Neumann, 1999, ISBN: 3826015428 S. 35
--MfG: --FTH DISK 12:51, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was ist ein „Objekt“? (2008)[Quelltext bearbeiten]

Die ganze hitzige Debatte der letzten Wochen und Monate hätte nicht stattgefunden, wenn mit „Objekt“ (Gegenstand von „Diskriminierung (Unterscheidung)“) nur Sachen gemeint wären. Dem ist aber nicht so. Bei genauerer Betrachtung geht es (zumindest auch) um Menschen, nicht nur im Abschnitt „Wirtschaft“. Und wo von Menschen die Rede ist, geht es immer auch um Fragen des Zusammenlebens von Menschen, also um „Soziales“. Ich befürchte, wir werden um Doppelungen nicht herumkommen, wann immer es um die Frage geht, ob Menschen nur unterschieden oder auch bewertet werden (in dem Sinne, dass entsprechende Ausführungen in beiden Artikeln zu finden sein müssen).
Beispiel: Unter „Soziale Diskriminierung“ muss es einen Hinweis darauf geben, dass (die Mehrheit der) Ökonomen Ausgrenzungsmechanismen über den Markt-Preis-Mechanismus für unproblematisch (hält) halten, also für keinen Fall von illegitimer Benachteiligung der Auszugrenzenden. Umgekehrt muss diese Sichtweise im Artikel „Diskriminierung (Unterscheidung)“ problematisiert werden. --CorradoX 9:54 24. Mai 2008 (CEST)

Dem Stimme ich zu. Nach der Subjekt-Objekt-Theorie des Bundesverfassungsgerichtes wäre es auch besser, Menschen nicht als Objekt, sondern nur als Subjekt zu bezeichnen, das entspricht ihrer Würde eher. -- Zartonk me talk 15:20, 24. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Auf einer Metaebene sind wir schon wieder mitten im Problem: Mit „Objekt“ habe ich eigentlich ganz banal das grammatische Objekt gemeint („Wen oder was diskriminiert man?“). Aber mit der Operation „jemanden oder etwas zum Objekt machen“ ist es genauso wie mit dem Begriff „Diskriminierung“ selbst: Man muss aufpassen, dass das, was gemeint ist, auch „rüberkommt“.
Eine ähnliche Verwirrung findet sich übrigens in vielen Aussagen der beiden Artikel zum Thema „Diskriminierung“ in der Form, dass nicht sauber zwischen Absichten und Wirkungen unterschieden wird. Konzentrieren sollten wir uns auf Sachverhalte, in denen Menschen mit voller Absicht benachteiligt werden.
Was das „Herabwürdigen zum bloßen Objekt“ anbelangt, welches das Bundesverfassungsgericht rügt, bin ich übrigens voll deiner Meinung. --CorradoX 10:48, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Glückwunsch: gemeinsam haben wir bzw. habt Ihr es irgendwie geschafft, die soziale Diskriminierung gänzlich abzuschaffen ;-)) das hat noch keine Gesellschaft bisher geschafft!
Spaß beiseite, die BKL hat einen Link auf "Soziale Diskriminierung", die ist aber derzeit ein Redirect auf die BKL. Ebenfalls leitet "Diskriminierung (Benachteiligung)" auf die BKL. Sprich, zur sozialen Diskriminierung kommt man erst gar nicht mehr.
Ich denke, es nimmt mir niemand übel, wenn ich den Redirect von "Soziale Diskriminierung" wieder auf "Diskriminierung" setze (da ja "Soziale Diskriminierung" auf "Diskriminierung" verschoben worden war).
Falls ich hier irgendwas durcheinanderbringen sollte, im voraus Sorry. Es war zu schön, dass die Soziale Diskriminierung abgeschafft war. (Oder war sie nur unsichtbar?) ;-) --Carolin 19:19, 25. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Weiterleitung „Soziale Diskriminierung“ (2008)[Quelltext bearbeiten]

Inzwischen wurde "Soziale Diskriminierung" (redirect zu Diskriminierung) gelöscht, und später wieder erneut als redirect zu Diskriminierung erstellt (die oben dargestellte redirect-Versionsgeschichte ist nicht mehr sichtbar). Wenn der Begriff als Redirect zu "Diskriminierung" bestehen soll, müsste er dort allerdings gemäß WL in Fettschrift stehen (als Beispiele zur Begriffsverwendung, vgl. z.B. Mummendey & Wenzel, 1999, und auch ca. 12.400 Google-Hits). Wegen WP:WL setze ich den Begriff jetzt in Fettschrift in den Hauptartikel "Diskriminierung". --Carolin 04:55, 1. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe jetzt im Hauptartikel die Formulierung
  • Der Begriff Diskriminierung bezeichnet sowohl in den Sozial- und Rechtswissenschaften als auch umgangssprachlich die gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen.
durch
  • Der Begriff Diskriminierung bezeichnet sowohl in den Sozial- und Rechtswissenschaften als auch umgangssprachlich die soziale Diskriminierung, die gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen.
ersetzt. Wenn jemand eine präzisere Formulierung weiß, nur zu. --Carolin 05:09, 1. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]