Diskussion:Domänenkammer (Hannover)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Kresspahl in Abschnitt Mitgliedschaft in der ersten Kammer
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Mitgliedschaft in der ersten Kammer

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Der Kammerpräsident der Königlichen Domänenkammer gehörte nach dem Artikel nach der Verfassung von 1819 von Amts wegen der Ersten Kammer des Hannoverschen Ständeversammlung an. Das ist imho falsch. Erst mit der Verfassung von 1840 wurde diese Regelung eingeführt ([1]). Gibt es Quellen, die anderes belegen?Karsten11 17:23, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten

hatte ich dann wohl bei Pierer falsch verstanden. Ist korr.-Kresspahl 19:45, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten