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Diskussion:Domherr

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Jordi in Abschnitt Moderne evangelische Domherren

Otto Graf Lambsdorff angeblich Domherr

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http://www.focus.de/politik/deutschland/fdp-kein-staatsakt-fuer-lambsdorff_aid_461021.html

Rainer E. 18:21, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Der Artikel ist formal und inhaltlich leider ausgesprochen dünn: So gehört ganz oben direkt zur Worterklärung, dass es sich um ein (katholisches ?) Kirchenamt handelt. Rainer E. weist ganz richtig darauf hin, dass ein Domherr offenbar auch ein Ehrenamt in den protestantischen Kirchen sein kann (Beispiel Graf Lambsdorff). Dann müsste mal dem Laien erklärt werden, worin eigentlich die Funktion eines D. besteht, bzw. worin sich die Funktion von der eines gewöhnlichen Priesters unterscheidet. Ist der Domherr eine Art Oberpriester oder was? --Rogald 01:51, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Es macht auch wenig Sinn, den Titel des Domherren vor der Säkularisation und heute in einen Topf zu werfen, weil das völlig unterschiedliche Ämter sind. Darum sollte man einen heutigen Domkapitular auch nicht in die Kategorie: Domherr einordnen. --Sr. F (Diskussion) 13:20, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ich habe unter Literatur einen Link eingefügt, der die heutigen Aufgaben von Domherren beschreibt--Rogald (Diskussion) 22:46, 15. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Einer der schlechtesten Artikel den ich in den letzten Jahren gelesen habe. Er bringt mich informativ, lexikalisch erklärend was ein Domherr ist, welche Funktion er hatte und wer es werden konnte, nicht einen Deut weiter. Unabhängig noch vom Unterschied damals und heute, sowie katholisch - evangelisch. Es wird noch nicht einmal klar ob ein Domherr ein Kleriker war rspt. von einem solchen unterscheidet, denn historisch scheinen gerade nachgeborene Söhne des gehobenen Bürgertums, vor allem aber niederen, lokalen Adels gerne auch als Domherren untergebracht und damit auch (finanziell) versorgt worden zu sein. Wie mir bei genealogischer Forschung begegnend aber scheint durchaus auch ein Leienamt gewesen zu sein. Sowas wie ein "Kirchenverwaltungsbeamter" (Magistrale)? Aber genau das wollte ich hier nachlesen und herausfinden. Schade. --2A02:8109:9F40:345C:C90F:D21B:E034:38C1 15:24, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Moderne evangelische Domherren

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@Jordi begründete seine Änderung in der Zusammenfassung mit der Bemerkung "moderne evangelische "Domherren" scheint es nicht zu geben". Mir ist allerdings bekannt, dass der evangelische Historiker Prof. Dr. Karlheinz Blaschke (bei dem ich studiert habe) als Domherr bezeichnet wurde, siehe die Pressemitteilung Zum Tod des Meißner Domherrn Professor Dr. phil. Karlheinz Blaschke des Hochstifts Meißen. Ich bin allerdings zu wenig Experte auf diesem Gebiet, um hier Änderungen vorzunehmen. --Koschi73 (Diskussion) 10:07, 29. Jan. 2026 (CET)Beantworten

Danke, dann ändere ich das wieder zurück. Dass es die ev. Bezeichnung u.U. heute noch geben könnte, hatte ich auch gedacht, aber bei einer Google-Suche nach einem Beleg dafür (die ganze Aussage war und ist ja unbelegt) hatte ich dann ausschließlich Männer aus lange vergangenen Jahrhunderten gefunden, aber das kann natürlich täuschen.--Jordi (Diskussion) 10:48, 29. Jan. 2026 (CET)Beantworten