Diskussion:Dubringer Moor

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Bernd Hannemann in Abschnitt Grenzen des NSG
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Teichwirtschaft[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia ist keine Werbeplattform für eine ortsansässige Teichwirtschaft. Der Link sagt nichts über das Moor oder die Fischwirtschaft im Moor aus. --Iclandicviking 11:51, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Stimmt. Hatte ich leider nicht überprüft und nun rausgenommen. Im Mittelpunkt steht das Moor, das sieht man wohl.--Bernd Hannemann 21:50, 31. Jul. 2009 (CEST)

Grenzen des NSG[Quelltext bearbeiten]

In der Beschreibung der Grenzen wird einiges vermischt. Das eigentliche NSG "Dubringer Moor" ist im Osten durch die Fischteiche begrenzt. Ebenso endet das Gebiet nördlich etwa mit der Ortslage Michalken. Nach West endet das NSGebiet weit vor der Linie Gerichtsberg.

Das umgebende Gebiet, was der Autor hier gern als NSG ausgewiesen haben möchte, ist ein Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 des BNatSchG. Hier gelten wesentlich weniger restriktive Regelungen als im Kernbereich, oder eben dem ausgewiesenen Naturschutzgebiet.

Zur genauen Abgrenzung des NSG vom LSG im Bereich "Dubringer Moor" für den Hausgebrauch empfehle ich die "Radwanderkarte Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft zwischen Wiednitz und Neustadt/Spree, Blatt 1, Hoyerswerda", Maßstab 1:50 000 des Fremdenverkehrsverbandes Oberlausitz/Niederschlesien oder andere entsprechende Karten. (nicht signierter Beitrag von 91.38.219.161 (Diskussion) 12:06, 25. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Ergänzend: Die angefügte Karte im WIKI-Beitrag hat zum Inhalt: siehe Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Besonderes_Schutzgebiet und damit nichts mit der in Deutschland gültigen Klassifizierung als NSG oder LSG zu tun. Sie ist ausserdem als "Vorschlag" gekennzeichnet. Eine Rechtsverbindlichkeit der hier angegebenen Grenzen besteht also nicht. (nicht signierter Beitrag von 91.38.219.161 (Diskussion) 12:44, 25. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Hallo Signatur 91.38.219.161! Es ist gut möglich, dass die Grenze zwischen NSG und LSG trotz der allgemeinen Wortwahl bei der Beschreibung verwischt dargestellt ist. Ich will natürlich nicht das NSG um Flächen des LSG erweitern. Es ist schwierig, eine gültige Karte, die auch noch im Internet verwendet werden darf, aufzutreiben. Ich habe daher heute den Link zur Übersichtskarte auch noch mit dem Vermerk "Vorschlag" versehen, obwohl dies ja gut sichtbar auf der Karte eingetragen ist. Eine Rechtsverbindlichkeit der angegebenen Grenzen besteht - natürlich - nicht. Die kann sicher nur das Landesvermessungsamt geben. Vielleicht können präzisere, online verfügbare Karten zugearbeitet und mein Link entsprechend ersetzt werden.
Zu Radwanderkarten habe ich ein gemischtes Gefühl, seitdem auf solch einer Karte aus der Nardter "Wassenburg" eine "Wasserburg" und aus der Straße "An der Kummelmühle" eine "Kümmelmühle" gemacht worden ist. Auch offizielle Angaben zur Größe des NSG "Dubringer Moor" schwanken übrigens: Das Ministerium gibt 1700ha an, andere Quellen sprechen von 1709ha oder gar 1750ha (NABU Ortsgruppe Wittichenau). Freundliche Grüße - --Bernd Hannemann 05:06, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten