Diskussion:Durchschnittsentgelt

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 77.11.131.39 in Abschnitt Brutto Netto
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Frage zur Berechnung[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen! Unter "Festsetzung und Definition" wird die Formel DEG(2010) = 3 * DEG(2009) - 2 * DEG(2008) verwendet, in den Fußnoten allerdings heißt es dann Vorläufiger Wert(2010)=3*Wert(2008)-2*Wert(2007), also 32.003=3*30.625-2*29.951;

Was stimmt denn nun??? Danke! -- 194.76.29.2 09:23, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nachrechnen anhand einiger alter Werte ergab, dass die Info in den Fußnoten korrekt war; hab' daher die Formeln unter "Festsetzung und Definition" entsprechend angepasst.
Bei 2012 haut es allerdings nicht exakt hin: die Formeln ergeben nun 32.420 EUR, aber der veröffentlichte Wert ist 32.446 EUR. Kann jemand die Abweichung von 26 EUR erklären? --77.56.83.153 19:41, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Danke für die Änderung. Aber noch mal generell: nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI berehcnet sich das vorl. DEG so: DEG2012 = (2 * ((DEG2010 / DEG2009) - 1) + 1) * DEG2010 Das passt irgendwie nicht mit der "Faustformel" oben zusammen. Wenn ich diese Formel verwende, erhalte ich DEG2010/DEG2009 = 1,02091... also 2,09%, das doppelte davon ist 4,18%, dann wird DEG2010 mit 1.0418 multipliziert, das ergibt 32445,8192, aufgerundet also 32446. Dabei verwende ich den auf zwei Dezimalstellen genauen Steigerungssatz (der auch in der Begründung zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung verwendet wird, siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0622-11.pdf und dort Begründung zu § 1 auf Seite 8). Ich denke, damit haben wir's. --194.76.29.2 10:20, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Genau, so passt es. Chr75 (Diskussion) 01:18, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost)[Quelltext bearbeiten]

Die letzte Änderung sollte wieder zurückgenommen werden, denn für Zeiten im Beitrittsgebiet werden EP (Ost) ermittelt, sonst "normale" EP. Die EP (Ost) werden dann mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) multipliziert, die Entgeltpunkte (quasi EP (West)) mit dem aktuellen Rentenwert. Solange die Angleichung nicht erfolgt ist (was die schwarz-gelbe Regierung laut Koalitionsvertrag eigentlich in die Wege leiten wollte), ist auch eine Unterscheidung in EP und EP (Ost) notwendig. Siehe SGB VI § 254d. 194.76.29.2 10:43, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ich stimme Dir zu: Änderung zurückgenommen. Durch die Hochwertung mit dem Umrechnungsfaktor nach Anlage 10 SGB VI wird nur eine Vergleichbarkeit mit dem Durchschnittsentgelt (West) hergestellt. Die Entgeltpunkte sind dennoch Entgeltpunkte (Ost) nach § 254d SGB VI. Durch Multiplikation mit dem niedrigeren aktuellen Rentenwert (Ost) errechnet sich die Rentenanwartschaft (§ 254b SGB VI). Chr75 (Diskussion) 01:15, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Umrechnungsfaktor 2014[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle steht für 2014 ein Umrechnungsfaktor von 1,0000 (zusammen mit dem Kommentar, dass es nun bundeseinheitlich sei). Das kann ich nicht nachvollziehen, denn das Ministerium hat einen Faktor von 1,1873 veröffentlicht - siehe §5: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/vo-sozialversicherungsrechengroessen-2014.pdf?__blob=publicationFile (nicht signierter Beitrag von 95.91.242.38 (Diskussion) 21:35, 3. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Ein guter Einwand! Ich habe die Werte für das Jahr 2014 berichtigt. Chr75 (Diskussion) 23:02, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Noch'ne Frage zur Berechnung[Quelltext bearbeiten]

"Das endgültige Durchschnittsentgelt wird anhand von Unterlagen des Statistischen Bundesamtes ermittelt."

Es gibt aber weder eine grobe Beschreibung des Verfahrens, z.B. ist's ein Mittelwert oder ein Medianwert, leichte Hinweise das bestimmte Gehaltsgruppen aus dem Niedriglohnsektor nicht berücksichtigt werden und einen Link darauf, aber ein Link auf eine genaue Beschreibung des Verfahrens fehlt.

Schon die Klarstellung, das math. der Mittelwert aus allen Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gebildet wird, wäre hilfreich. Noch hilfreicher wäre natürlich wenn man noch ein paar Worte dazu sagen würde wer denn z.B. nicht in diesem Pool ist - unklar ist mir das z.B. bei Beamten. Eine freiwillige Versicherung von Selbstständigen ist ja möglicherweise nicht möglich ..

Bei haufe.de liegt wohl schon der Referentenentwurf 2018 vor: "Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2016 beträgt 36.187 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 37.873 Euro." (https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beitragsbemessungsgrenze_240_421702.html) 194.76.29.70 Und hier auf den Seiten des BMAS: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2016/referentenentwurf-zur-sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2 194.76.29.70

Hinweis zur Tabelle: das DEG 2017 ist immr noch vorläufig, das Wort wurde zwar entfernt, jedoch wird für 2017 erst im Herbst 2018 ein endgültiges DEG bekannt gegeben werden. Bis dahin wird der vorläufige Wert verwendet. 194.76.29.70

Werte 2019[Quelltext bearbeiten]

Auf den Seiten des BMAS ist der Referentenentwurf verfügbar: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2018/referentenentwurf-zur-sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2 165.225.72.164 11:09, 10. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Werte 2020[Quelltext bearbeiten]

Auf den Seiten des BMAS ist der Referentenentwurf verfügbar: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-verordnung-rechengoessen-der-sozialversicherung-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (nicht signierter Beitrag von 84.44.206.34 (Diskussion) 09:59, 4. Okt. 2021 (CEST))Beantworten

Brutto Netto[Quelltext bearbeiten]

Hallo,
ist das Durchschnittsentgelt das zu versteuernde Jahreseinkommen, vulgo Bruttogehalt?
Ich vermute, dass die Steuerlast vor 50 Jahren geringer war und die Werte in der Tabelle Historische Werte nicht als Vergleich der Kaufkraft über die Zeit taugen?
--Alex42 --Alex42 (Diskussion) 19:14, 14. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

zu versteuerndes Einkommen ist IMMER ungleich dem Bruttogehalt, wie auch dem wikilink zu entnehmen ist. Beim zu versteuernden Einkommen sind neben einem Großteil der Sozialbeiträge auch weitere steuerliche Freibeträge abgezogen und liegt deutlich unterhalb des Bruttogehalts.
Das Durchschnittsentgelt im Sinne des SGB VI ist ein Bruttogehalt. --77.11.131.39 21:30, 14. Sep. 2023 (CEST)Beantworten