Diskussion:Edikt Cunctos populos

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 95.89.178.136 in Abschnitt 3
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Historiker Salminius Hermias Sozomen merkt jedoch an, dass Theodosius I. die angedrohten Bestrafungen zum Großteil nicht in die Tat umsetzen ließ. Es habe nicht in seinem Interesse gelegen zu bestrafen, sondern lediglich zu drohen. Daher fanden nur Verbannungen und Kirchenschließungen unter seiner Herrschaft statt.

Solange nichts materielles über die Maßnahmen vorhanden, Satz hier geparkt. Passt imho besser unter Christenverfolgungen--Wst 23:45, 28. Aug 2003 (CEST)
@Wst Siehe hierzu: http://www.newadvent.org/cathen/14577d.htm - However Sozomen says that the emperor "made severe punishment by his laws, but did not carry them out, for he did not wish to punish, but only to frighten his subjects, that they might think as he did about Divine things, And he praised those who were converted of their own accord" (H. E., VII, 12).

Bezüglich byzantinische Staatskirche: nicht zu diesem Zeitpunkt, da war ja der Papst auch noch dabei, der eben nie ein Teil der byzantinischen Kirche war - schon gar nicht Damasus, der sehr auf dem römischen Primat bestand.

Andere Autoren sehen die christliche Staatskirche erst ab 492 als der heidnische Kult ausdrücklich verboten wurde.

Die Religionsfreiheit sollte nicht soooo betont werden, historisch war sie nicht sehr bedeutend. Vor dem Edikt von Mailand gab es sie nicht, jedenfalls nicht für Christen. Im Edikt von Mailand wird sie Gesetz und bestand dann für einige Zeit, aber bereits unter Konstantins Nachfolgern gab es z.B. keine Religionsfreiheit für nicht-arianische Christen, die waren besonders im Osten starken Repressalien (von Seiten der Regierung!) ausgesetzt.

--Irmgard 09:54, 29. Aug 2003 (CEST)

3[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte zwei Fragen: War das Glaubensedikt am 28. oder am 27. Februar? Und waren alle Kaiser damals anwesend? Vielen Dank! Dominik (nicht signierter Beitrag von 95.89.178.136 (Diskussion) 18:18, 13. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Der Name dieses Artikels ist in hohem Grade unkorrekt und darüber hinaus ungebräuchlich. Nirgends habe ich den Ansatz einer Information entdecken können, dass dieses Edikt von allen drei Kaisern "verabschiedet" wurde, sondern nur Theodosius allein steckt dahinter. Grund für den Irrtum ist die Tatsache, dass im Eingangstext (der im hier aufgeschriebenen Tex fehlt) alle drei Kaiser als Verfasser genannt werden, das war aber eine gängige Praxis in der Spätantike, die man bei fast allen von den, leider nur sehr vereinzelt erhaltenen, kaiserlichen Edikten findet. Bekanntes Beispiel ist etwa das sogenannte Toleranzedikt des Galerius. Jedenfalls würde ich für einen Lemmawechsel plädieren. Vor allem käme natürlich das bereits vorhandene und viel gebräuchlichere Cunctos populos in Frage, unter dem man das Edikt auch in der Sekundärliteratur findet. Ein Name dieser Art wäre gar nicht so weit hergeholt, ich habe nämlich gesehen, dass auch die päpstlichen Enzyklika einfach mit ihren lateinischen Originaltiteln bezeichnet werden. Wenn nötig kann in Klammern auch noch ein "(Edikt)" folgen, oder im Notfall auch etwas wie "Religionsedikt des Theodosius (380)" (es gab mehrere Edikte bezüglich der Religion). Aber der aktuelle Name ist weder korrekt noch wird er häufig in Verbindung mit diesem Edikt gebraucht.

Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

Die Übersetzung ist schon in den ersten beiden Zeilen falsch. in religione versari heißt nicht 'sich bekehren zu', sondern 'einem Glauben anhängen' o.ä.; quos regit temperamentum heißt nicht 'über die wir führen', sondern 'die unter unserer Herrschaft stehen'. NB. Meine Wiedergaben sind sinngemäße Paraphrasen und keine Übersetzungen!