Diskussion:Eheverbot

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Elisabeth59 in Abschnitt Eheverbot homosexuelle Partnerschaft
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Diskussion März 2004[Quelltext bearbeiten]

Hallo Katharina,

Du hast beim Eheverbot aus eugenischen Gründen mein Klammer-Beispiel "Verwandtenehe" durch "Inzesttabu" ersetzt. Das finde ich schon formal nicht richtig, weil die Klammer ein ANWENDUNGSbeispiel gab und sie jetzt einen HINTERGRUND benennt. Nun weiss ich nicht eben viel darüber, wie die Soziologie die REALEN GRÜNDE für das Inzesttabu einschätzt, d.h. ob eher eugenische Gründe als dafür maßgeblich angesehen werden oder das Bestreben, bestimmte konfliktträchtige innerfamiliäre Konstellationen möglichst auszuschließen. Hinsichtlich des heutigen Bestandes an gesetzlicher Regelung neige ich dazu, die eugenischen Gründe als deutlich überwiegend einzuschätzen und Du scheinst das ja auch so zu sehen, wie ich Deinem Artikel zum Inzesttabu entnehme. Meine Präferenz wäre deswegen, den alten Text wiederherzustellen und den Konnex zum Inzesttabu durch ein "siehe-auch"-link zu gewährleisten. OK??? StephanK 18:04, 5. Mär 2004 (CET)


Vorschlag: Den Artikel umbenennen in "Eheverbot" und das Stichwort Heiratsverbot als bloßes redirect belassen; evtl. noch ein zweites redirect "Eheschließungsverbot" hinzufügen.

Begründung: Die bestehenden Eheverbote sollen bestimmte Ehen (als Dauerzustand verstanden) verhindern; das Eheschließungs- oder Heiratsverbot ist nur die logische Folge davon. Mit anderen Worten: Es geht nicht darum, bestimmten Leuten das Hochzeitfeiern zu verbieten, sondern eben um die Verhinderung bestimmter Ehen.

Im übrigen könnte der Artikel noch durch einen kurzen historischen Teil verbessert werden, d.h. einen Hinweis auf früher bestehende Eheverbote bzw. die Notwendigkeit, eine Eheschließung vom Grundherren usw. erlauben zu lassen. Allerdings könnte man diese Thematik auch in einen eigenen Artikel "Eheschließungsfreiheit" auslagern.

StephanK 11:04, 2. Mär 2004 (CET)


Das sehe ich auch so. Eheverbote ist der juristische terminus technicus. Im fünften Buch des BGB (Familienrecht) heipt der Untertitel 2 des Titels 2 (Eingehung der Ehe) ausdrücklich "Eheverbote" --Andrsvoss 11:34, 2. Mär 2004 (CET)


Also das Eheverbot in Deutschland ist ja einfach nur eine Sonderform des weltweit auftretenden Inzesttabus (nämlich die juristische deutsche Variante davon). --Katharina 19:45, 5. Mär 2004 (CET)

Nicht nur, sondern auch! Auch die Einehe wird unter diesem Terminus geregelt. --Andrsvoss 20:24, 5. Mär 2004 (CET)

Eheverbot homosexuelle Partnerschaft[Quelltext bearbeiten]

Ich denke man sollte noch den Umstand bei einer homosexuellen Partnerschaft erwähnen, die, so wie ich meine auch nicht als Ehe gilt, also das Eheverbot noch gilt. Wäre nett, wenn da jemand mal nachschaut, wie es darum steht. (nicht signierter Beitrag von 85.176.185.7 (Diskussion) 17:31, 13. Mär. 2008)

Da es sich bei obiger IP um eine aus einem Hamburger IP-Pool handelt, nehme ich an, dass mit der Bitte die deutsche Rechtslage gemeint war:
  • Das war schon mal in der Version 5. Oktober 2005 im Artikel (Permalink). Mit auf diese Version folgender Änderung vom 17. Oktober 2005 (Difflink) wurde zwar die österreichische Rechtslage eingefügt, diese wurde jedoch falsch eingefügt, weil nun der die deutsche Rechtslage zur homosexuellen Partnerschaft (wie 2008 von der IP oberhalb eingemahnt) betreffende Teil in dem Absatz ...
Kein Eheverbot im rechtlichen Sinn ist der Ausschluss von Personen des gleichen Geschlechts von der Eheschließung, der ohnehin in keinem Gesetz ausdrücklich geregelt ist. Dies beruht darauf, dass nach der vorherrschenden Auffassung die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner zu den grundlegenden Wesensmerkmalen der Ehe gehört und eine Verbindung gleichgeschlechtlicher Partner folglich schon begrifflich keine Ehe wäre. Bei der „Heirat“ zwischen Personen gleichen Geschlechts schlägt schon der Versuch der Eheschließung fehl; es entsteht eine Nicht-Ehe.
... nicht unterhalb der deutschen Eheverbots-Rechtslage, sondern falsch unter der österreichischen Eheverbots-Rechtslage stand und bis jetzt immer nochsteht, denn:
  • Zwischenzeitlich wurden Länderüberschriften für Deutschland und Österreich eingezogen (siehe Permalink 24. März 2012 - und nun steht der Absatz zum (deutschen) Eheverbot der Homo-Ehe noch deutlicher unterhalb österreichischer Rechtslage an völlig falscher Stellt.
  • Deshalb nun von mir zu Deutschland verschoben - wenn es so (nicht/mehr) stimmt, mögen die Deutschland-Rechtskundigen es korrigieren.
--Elisabeth (Gegen Sexismus und Misogynie in der Wikipedia.) 05:37, 13. Jul. 2012 (CEST)Beantworten