Diskussion:Einfache Gesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Könnte man die paar schweizerischen Informationen aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in BGB-Gesellschaft einbauen, und hieraus einen Redirect machen? Zudem, gibt es in der Schweiz auch sowas wie Juris in Deutschland, damit man die angegebenen Vorschriften, in der aktuellen Fassung, verlinkt? --Zollwurf 02:49, 13. Nov 2005 (CET)

Zur ersten Frage: nein, denn "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ist ein spezifisch deutscher Rechtsterminus, unter dem nur deutsche Gegebenheiten abgehandelt werden sollten, so wie "Einfache Gesellschaft" spezifisch schweizerisch ist. Eigentlich braucht das Lemma hier kein "(Schweiz)". Zur zweiten Frage: gibt es, unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html liegt die aktuelle, offizielle Systematische Sammlung des Bundesrechts, der entsprechende Text ist im Artikel verlinkt. Gestumblindi 02:02, 23. Feb 2006 (CET)

Da es keine Rechtsform für ein Konkubinat gibt (ausser einem Vertrag, ähnlich dem Ehevertrag), kann man diese Rechstform dafür ansehen.