Diskussion:Einrichtungsgarantie

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 188.192.145.60
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Einseitig Carl-Schmitt-lastig (ideologielastig).

--- Der Schmitt-Vorwurf ist Unsinn. Die tatsächlich heiklen Punkte an Schmitts Person, Karriere und Werk ändern nichts an dem immens großen staatsrechtlichen und verfassungstheoretischen Wert seines Werkes im Übrigen. Daher ist auch nicht immer alles gleich schlecht oder ideologielastig, weil es von Schmitt stammt. Wer so redet, zeigt, dass er nicht differenziert: In diesem Zusammenhang ist Schmitt nun einmal der wichtigste zu nennende Name. Und, wenn man so will, kann man die Einrichtungsgarantie auch gar nicht ideologiefrei (oder Schmitt-frei) darstellen. Es gibt auch niemanden, den man hier Schmitt entgegen setzen könnte, um zu einmal "ausgewogenen" Verhältnis zu gelangen.

Im Übrigen: Es sollte hier unbedingt zwischen den Institutsgarantien und den institutionellen Garantien unterschieden werden. Das ist sehr wohl eine gerade für Juristen interessante Unterscheidung. Sie wird auch in der staatsrechtlichen Literatur von allen, die sie gelernt und verstanden haben, durchaus noch eingehalten, weshalb es sehr wichtig ist, dass man dies hier nachschlagen kann. --- (nicht signierter Beitrag von 188.192.145.60 (Diskussion | Beiträge) 17:50, 16. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten