Diskussion:Einschließung (Strafrecht)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Caeruleus
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Der letzte Satz ist mißverständlich. 1953 trat die Einschließung an die Stelle der früheren Festungshaft. 1969 wurden die verschiedenen Arten der Freiheitsstrafe zur einheitlichen "Freiheitsstrafe". Die Einschließung ist also von 1953 bis 1969 durchaus Teil des positiven deutschen Strafrechts gewesen. Der Satz könnte deshalb nur dann bleiben, wenn man die Einschließung des E 1922 und diejenige des StGB i.d.F. von 1953 als etwas Verschiedenes ansehen würde, was dann aber verdeutlicht werden sollte. --Caeruleus 18:04, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten