Diskussion:Einsprache

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Mathias1977 in Abschnitt Teil eines Telefons
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Militär- und Steuerverfahrensrecht[Quelltext bearbeiten]

Es geht hier um den Begriff der Einsprache, nicht um die Besonerheiten des Militärprozess- und Steuerverfahrensrecht. Möchte das jemand an den richtigen Ort verschieben? Werde es sonst löschen. --Pinchorrero 23:05, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Warum sollte der Artikel nicht in der gebotenen Kürze auf zwei der wichtigsten Anwendungsbereiche (Steuer- und Verwaltungsrecht) eingehen? Allemal besser als ellenlange "Siehe auch"-Listen. Zudem könnte man noch auf das schweizerischen Zivilprozessrecht und das allgemeine Strafrecht hinweisen (das mit dem Militätstrafrecht ist mir bei zweitem Hinsehen allerdings auch zu speziell). Was fehlt, ist natürlich noch das formelle Blabla drumherum, was allerdings beim föderalistischen Recht in der Schweiz äußerst schwierig sein dürfte, da es für alle möglichen Einsprachen unterschiedliche Formvorgaben, Fristen und Revisionsmöglichkeiten gibt.--Stanik Brater 08:17, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Teil eines Telefons[Quelltext bearbeiten]

Die Einsprache ist Teil eines Telefons, genauer des Handapparates[[1]]. Hinter ihr befindet sich das Fernmikrofon und man spricht in sie Hinein, daher der Name. Das fehlt hier irgendwie.--Mathias1977 (Diskussion) 18:55, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten