Diskussion:Einspruchsgesetz
Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Excolis in Abschnitt Präzedenzen
inhaltliche Definition fehlt!
[Quelltext bearbeiten]Wie ist ein Einspruchsgesetz inhaltlich bzw. juristisch definiert? Unter welchen Bedingungen kann eine Bundesregierung dem Bundesrat die Zustimmung verweigern? Relevant z.B. bei der gesetzlichen Verabschiedung der "Kopfpauschale" im Gesungheitswesen! -- 80.226.0.1 11:17, 10. Mai 2010 (CEST) -- 80.226.0.1 11:18, 10. Mai 2010 (CEST)
Definition hinzugefügt --131.188.176.178 14:31, 5. Feb. 2014 (CET)
Präzedenzen
[Quelltext bearbeiten]Ist es denn einmal passiert, dass der Bundesrat Einspruch eingelegt hat? Falls ja, ist es dann einmal dazu gekommen, dass der Bundestag den Einspruch überstimmt hat? --Excolis (Diskussion) 18:59, 17. Mär. 2024 (CET)