Diskussion:Einstellung (Arbeit)

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Man sollte den Artikel auf den betriebsverfassungsrechtlichen Einstellungsbegriff beschränken, denn der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses wird nur umgangssprachlich als Einstellung bezeichnet. Arpinium

Lohnt das einen eigenen Artikel oder sollte es nicht unter Arbeitsvertrag o.ä. eingebaut werden? Scaevola 17:53, 28. Apr 2006 (CEST)


Im Absatz 2 heißt es, der Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich verfasst werden. Seit 1995 ist aber im "Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen" (Nachweisgesetz - NachwG), dass ein Arbeitsvertrag spätestens nach einem Monat schriftlich niederzulegen ist. § 2 Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. (PK)


Das Nachweisgesetz steht der Aussage, dass der Vertrag auch mündich geschlossen werden kann, nicht entgegen. Die Niederschrift ist nicht der Vertrag selbst, sondern nur das Protokoll der zuvor erzielten vertraglichen Einigung. Der Arbeitsvertrag kommt unabhängig davon zu Stande, ob und wann der Arbeitgeber seine Nachweispflicht erfüllt.Arpinium 16:10, 3. Juni 2006 (CEST)

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