Diskussion:Einzelwertberichtigung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 80.187.102.95 in Abschnitt impairte ?
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der Artikel sollte (ggf. zusätzlich) in der Kategorie "Betriebswirtschaftslehre" eingeordnet werden

Die Beschreibung der Einzelwertberichtigung ist falsch. Leider gelingt es mir rein technisch nicht den Artikel zu ändern da ich heute erstmals auf wikipedia.de bin.


Einzelwertberichtigungen gehören eindeutig in den Buchhaltungsbereich. Im Text wird meiner Meinung nach nicht erklärt um welche Geschäftsvorfälle es sich handelt. Ausserdem ist der Verweis auf das Handelsrecht zu allgemein. Es wäre wichtig die Passagen aus dem Einkommensteuergesetz einzugliedern. Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrichtlinien wären auch ziemlich hilfreich.


Ich hätte auch noch ne Anmerkung: Die Fallbeispiele sind im Grunde genommen gut,aber es fehlt zB bei der Vielzahl der angesprochenen Konten um eine Info, ob es sich dabei jeweils um ein Bilanz- oder G&V Konto handelt. Mit Beispielzahlen unterlegt, ließen sich zudem die einzelnen Konsequenzen sowohl für Bilanz, als auch G&V besser erkennen.

Vielen Dank für diesen Artikel. Er ist für mich sehr interessant und hilfreich. Kleinalrik 23:04, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Bei den Buchungssätzen fehlt die elementar wichtige Korrektur der Umsatzsteuer. Hat jemand ein Problem damit, wenn man das bei Gelegenheit mal ändert? --Gruß - Matrixianer 21:54, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten

impairte ?[Quelltext bearbeiten]

"Einzelwertberichtigungen werden für signifikante impairte Kredite, die einer Einzelfallbetrachtung unterliegen, gebildet."
Was hat es damit auf sich? Sollte das "impaired" heißen? (nicht signierter Beitrag von 80.187.102.95 (Diskussion) 09:33, 5. Mär. 2015 (CET))Beantworten