Diskussion:Eisenbahnkreuzungsgesetz
EKrG vs. EBKrG
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel verwendet zwei verschiedene Abkürzungen für das Eisenbahnkreuzungsgesetz, nämlich mehrmals EKrG und einmal EBKrG. Das ist wohl der Tatsache geschuldet, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz nach meiner Recherche keine amtliche Abkürzug besitzt. Dabei war mir allerdings das BGBl der Erstbekanntmachung vom 14.8.1963 ebenso wenig zugänglich wie das BGBl der Neubekanntmachung vom 21.3.1971, aus denen man u.U. schlauer werden könnte. Juris [[1]] verwendet zwar (nichtamtlich) EBKrG, andere Fundstellen in der Wikipedia, z.B. das Abkürzungsverzeichnis [[2]], und die große Masse der Google-Fundstellen dagegen EKrG. Ich hab' deshalb eben das EBKrG in EKrG geändert, um die Abkürzungsverwendung zu vereinheitlichen und die Abkürzung EKrG unter "Basisdaten" als nicht amtlich gekennzeichnet. -- Datenralfi 09:19, 27. Jun. 2008 (CEST)