Diskussion:Eisenbahnrecht (Deutschland)

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Artikelformat[Quelltext bearbeiten]

Im jetzigen Zustand ist dies eigentlich kein Artikel sonden nur eine Liste. Dementsprechend scheint es sinnvoller den Inhalt zu verschieben nach "Liste von Eisenbahngesetzen".

Besser wäre allerdings das Lemma mit den zugehörigen Definitionen, Erläuterungen und Beschreibungen zu füllen. Vielleicht bei Margret Suckale abschreiben ? --Pyxlyst 09:36, 17. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe mal die Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen hinzugefügt, die ja in der Praxis eine größere Bedeutung haben dürfte als die MbBO. Gleichwohl ist mir aber klar, dass die BO P nicht zu den wichtigsten eisenbahnrechtlichen Vorschriften gehört und nun auch noch - wegen des Alphabets - an dritter Stelle auftaucht. Vielleicht weiß jemand eine bessere Lösung. --Gert Lauken 15:25, 21. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

VDV Schriften[Quelltext bearbeiten]

Wo sind denn VDV-Dokumente einzuordnen? Es gibt das z.B. Vorschriften (Bsp. BÜV-NE), Richtlinien (Bsp. SIG RMI) oder Schriften (Bsp. 331 Anforderungsklassen)? Welche legislative Grundlage hat der VDV? Vieles sind ja 'nur' anerkannte Regeln der Technik. -- Gruß Ridikuel 11:37, 2. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Quellen für die vielen Rotlinks belegen:[Quelltext bearbeiten]

Das Portal landesrecht-bw.de könnte helfen, die vielen Rotlinks aufzuarbeiten, sowie die übrigen Gesetze und Verordnungen sauber zu belegen: Ich hoffe, der folgende link funktioniert auch dauerhaft.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=BJNR014650977BJNE000100325&doc.part=S&toc.poskey=

Auf der Webseite in der linken Spalte kann man das Gesetz durchsuchen.

Für die Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr habe ich den Link als Quelle bereits in den Artikel eingefügt. War mir wichtig wegen der Gemeinwirtschaft! Bin Fürsprecher für den Ökobonus, der leider derzeit auf meine Benutzer-Seite verschoben wurde.

Ich weiss nicht, ob man eher auf die aktuell gültige Fassung verlinken sollte,

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=AEAusglV+Eingangsformel&psml=bsbawueprod.psml&max=true

oder auf die zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerufene Fassung:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=BJNR014650977BJNE000100325&psml=bsbawueprod.psml&max=true --LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 11:13, 25. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]