Diskussion:Eisenbahnunfall von Müncheberg (1944)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Dmicha in Abschnitt Frage
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Frage[Quelltext bearbeiten]

Mir erschließt sich nicht ganz, wie der Unfall zustande kam. Die Zustimmung zur Einfahrt kam ja vom Weichenwärter am Westkopf des Bahnhofs. Sollte die vorherige Einfahrt des P360 noch nicht aufgelöst haben, müsste ja die Bahnhofswiederholungssperre das erneute Bedienen des Einfahrsignals verhindern. Hat der Weichenwärter aber erneut die Zustimmung zur Einfahrt gegeben, hätte dieser sich ebenfalls strafbar gemacht, da der P360 noch nicht aus das Ausfahrsignal passiert hatte und das Gleis demzufolge besetzt war. Denkbar wäre höchstens noch ein technischer Defekt am Bahnhofsblock, wodurch sich die alleinige Schuld des Fahrdienstleiters hätte erklären lassen können, dann wäre aber der D52 nicht mit Fahrplangeschwindigkeit eingefahren. -- Platte ∪∩∨∃∪ 19:11, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Mehr als die Infos aus dieser einen Quelle habe ich leider nicht. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 19:55, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich muss bestätigen, was Platte schrieb: Auch die damalige Technik hatte einen sogenannten „Rückgabezwang“, bei neuerer Technik Bahnhofswiederholungssperre genannt, die bewirkt, dass mit Hauptsignalfahrtstellung über die identische Fahrstraße nur einmal gefahren werden kann und für eine erneute gleiche Zugfahrt die Zustimmung erneuert werden muss. Es tut mir leid aber der Beitrag wirft nur Fragen auf. Offensichtlich geht es nicht nur um eine Fehlentscheidung, sondern um eine folgenschwere Pflichtverletzung. Es geht auch darum, in wessen Fahrwegprüfbezirk der Zug gehalten hat und ob darüber eine Information erfolgte. --Dmicha (Diskussion) 17:00, 6. Dez. 2016 (CET)Beantworten