Diskussion:Elbschloss Bleckede

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:D1:673B:3C36:B8B4:35BE:775C:4C8D in Abschnitt Nicht Nachfolgerin Bardowicks
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Quelle des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Lieber Jergen, der Artikel zum ElbSchloss hat in der Tat Überschneidungen mit der angegebenen Homepage, was allerdings nicht verwundert, da die Autoren der Homepage www.elbschloss-bleckede.de zugleich die Verfasser des oben genannten Artikels sind. Kurz gesagt, besser/anders hätten wir die Inhalte nicht noch einmal formulieren können, weswegen es schön wäre, wenn der Artikel freigegeben wird.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und wünsche ein schönes Wochenende

Andrea Schmidt

Andrea Schmidt Geschäftsführerin ElbSchloss Bleckede Schlossstraße 10 21354 Bleckede Tel.: 05852-9514-11 Fax: 05852-9514-99 schmidt@elbschloss-bleckede.de www.elbschloss-bleckede.de (nicht signierter Beitrag von 84.133.227.26 (Diskussion) 15:00, 18. Mär. 2005‎)

Überarbeiten August 2005[Quelltext bearbeiten]

Derzeit nur ein Werbetext --Sputnik antrieb < 15:09, 16. Aug 2005 (CEST)

Nicht Nachfolgerin Bardowicks[Quelltext bearbeiten]

Die Meinung, Bleckede sei 1209 als Nachfolgerin Bardowicks gegründet worden, beruht auf der fehlerhaften Übersetzung der Gründungsurkunde durch Wilhelm Keetz. Der korrekte Text lautet: Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Wilhelm von Lüneburg für alle in Ewigkeit. Zur Sicherung des Vorteils gehört es bekanntlich, daß das, was durch unsere Vermittelung mit Recht und Klugheit verordnet oder eingerichtet worden ist, nach den Wünschen der Fordernden vor dem Untergang der Vergessenheit (bewahrt und) durch unser Schriftstück bekräftigt werde. Wir übermitteln es daher der Kenntnis sowohl der Lebenden als auch der nachkommenden Gläubigen Christi, daß wir die Gründung einer neuen Stadt, Lowenstat (Löwenstadt) mit Namen, auf unserem Grund und Eigen beschlossen haben, dadurch, daß Wir ihr ein solches Recht der Freiheit übertragen, wie es freie Bürgerschaften zu haben gewohnt sind, [und] wie es auch Bardowick, solange es in seiner Blüte stand, bekanntlich gehabt hat, jenes Freiheitsrecht nämlich, das volkstümlich Weichbild (-Recht) genannt wird. Die Grenze wird sich erstrecken nach Osten über die Elbe, nach Westen bis an den Ort, Schalkesburg genannt, in nördlicher Richtung bis Ujtecowe, im Süden bis zum slawischen Bleckede. Den Einwohnern aber der schon genannten Stadt haben wir übertragen von unserm Eigen zur Schweinemast den dritten Baum in Verdeburg, jenseits der Elbe die gemeinsame Weide mit den Slawen und im Walde von Barskamp und Stiepelse dasselbe Recht, welches wir darin gehabt haben. Die Viehweiden aber erstrecken sich von Bleckede bis Schalsburg (Schalkesburg), von Schalkesburg bis Angerenstegen, von Angerenstegen bis Kerscherevorde, von Kerscherevorde bis Vitecowe, mit Ausnahme der zu unseren Allodien gehörenden Wiesen. Außerdem haben wir ihnen verliehen das Recht, das wir auf der sogenannten Teltowe-Wiese gehabt haben. Diese Verordnung ist erlassen unter Vermittelung unserer geliebten Gemahlin Helena und unseres Sohnes Otto, auch des ehrwürdigen Bischof Iso, sowie mit Wissen und Zustimmung unserer Lehnsleute, welche heißen Graf Heinrich von Dannenberg und sein Sohn Vulrad, Bernhard Graf von Wölpe, Walter von Baldensele und Friedrich von Osterwald. Es waren auch anwesend unsere Ministerialen Antonius der Truchseß, Heinrich Kind, Luder der Kämmerer, Siegeband, Mangold, Wille, Bernhard Sprenger, Johannes von Dolnen, Paridammus und sein Bruder Friedrich, Dietrich von Komene und sein Bruder Helmerich und viele andere. Geschehen im Jahre der Menschenwerdung des Herrn 1209, der Römerzinszahl 11, unter der Leitung des Papstes Innocenz über die heilige Römische Kirche und unter der Regierung des erlauchtesten Römischen Königs Otto stets Mehrer (des Reiches). Damit aber niemand unserer Nachfolger die Erinnerung an die übertragene Freiheit beseitige, haben wir vorliegende Urkunde durch Aufdruck unseres Siegels bekräftigt, damit es unserer genannten Stadt ihr Recht rein und unversehrt erhalte. Gegeben Lüneburg. den 28. August. - Der fett geschriebene Passus fehlt bei Keetz, gibt aber dem ganzen Text einen erheblich anderen Sinn. Es wird also lediglich gesagt, dass Löwenstadt dieselben Rechte erhalten sollte, wie sie alle freien Bürgerschaften (d. h. Städte) damals hatten, und wie sie auch die untergegangene Stadt Bardowick gehabt hatte.

Der lateinische Originaltext ist abgedruckt bei Sudendorf Bd. I Nr. 5. Nach dieser Urkunde ist auch anzunehmen, dass damals etwa auch Lüneburg noch Bardowicker Recht hatte. Ein spezielles Lüneburger Stadtrecht gibt es erst seit 1247. Dieses wäre dann als Erweiterung des ursprünglich Bardowicker Rechts anzusehen. Es ist auch nicht richtig zu sagen, dass Bleckede erstmals 1310 Stadtrechte erhalten hätte, es erhielt damals lediglich die moderneren und erweiterten Lüneburger Rechte.

Guinsensis --2003:D1:673B:3C36:B8B4:35BE:775C:4C8D 14:05, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten