Diskussion:Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von JürgenBollewick in Abschnitt Weblink im Artikel
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Im Zusammenhang mit der Verkündung des "Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" vom 26.02.2008 kann man nach meiner Meinung im vorliegenden Artikel nicht von einer "letzten Neufassung" sprechen, sondern muss dies als neues Gesetz ansehen, zumal sich die Gültigkeitszeiträume überlappen: das neue Gesetz ist am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten, nach seinem § 23(1) dürfen aber Geräte, die den Anforderungen des alten Gesetzes gerecht werden und bis zum 19.Juli 2009 erstmalig in Verkehr gebracht worden sind, auch noch nach diesem Zeitpunkt weiter vertrieben werden.

Ich schlage vor, diesen Artikel in getrennte Abschnitte für das alte und das neue Gesetz zu teilen. Als letzte Neufassung wäre dann für das alte Gesetz (wie im neuen Gesetz zitiert) das Datum 31.Okt.2006 zu nennen.

Im Abschnitt für das neue Gesetz wäre dann der Zusammenhang mit der neuen EU-Richtlinie 2004/108/EG herzustellen, deren Umsetzung in deutsches Recht dieses Gesetz ja dient. --JürgenBollewick 19:06, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

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Der Weblink (der den Text des "alten" Gesetzes aufgerufen hatte) zielt (jetzt) ins Leere, wohl, weil das neue Gesetz erschienen ist. Leider bin ich (noch) nicht firm genug, den alten Link zu löschen und den zum Text des neuen Gesetzes einzufügen; ich denke, ich werde es bald gelernt haben.--JürgenBollewick 16:09, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten