Diskussion:Elftes Buch Sozialgesetzbuch

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"Die Regelungen über den Zugang zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem Grundgesetz unvereinbar" - das ist mir zu nebulos! Wer kann in ein paar Sätzen formulieren, was genau vom BVerfG besanstandet wird?--Dr.cueppers 09:22, 30. Jun 2006 (CEST)

Gefunden:

"...es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dass der Gesetzgeber schutzbedürftige Personen ohne Krankenversicherungsschutz vom Zugang zur gesetzlichen pflegeversicherung ausgeschlossen hat, die als Volksversicherung angelegt ist. Diesen Personen ist zumindest ein Beitrittsrecht einzuräumen... Dem Gesetzgeber....ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2001 eingeräumt um sicherzustellen, dass der Personenkreis, zu dem der Bf (Beschwereführer) gehört, der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB XI beitreten kann..."
Somit muss/müsste das inzwischen gesetzlich geregelt sein und der gesamte Passus kann im Artikeltext gelöscht werden.--Dr.cueppers 10:34, 30. Jun 2006 (CEST)
Das ist geregelt im neu eingefügten $ 26a SGB XI - Passus ist jetzt gelöscht!--Dr.cueppers 11:28, 30. Jun 2006 (CEST)

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