Diskussion:Elias von Kanitz

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von HeinrichChristian
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Ein Hinweis zur Besitzlage: Der Besitz Mednicken wurde in der Familie seit alters her (d.h. bereits vor dem Mitte des 18. Jhd. geschaffenen Fideicommiss) nach der Primogenitur, d.h. in der Regel an den Erstgeborenen vererbt. Da der älteste Bruder von Elias von Kanitz (Hans Georg) bereits 1655 verstorben war, ging Mednicken daher an den nächst jüngeren Bruder Christof Friedrich von Kanitz (1617-1680), den Vater des Christoph Albrecht von Kanitz und nicht - wie vom Vorberarbeiter angenommen - an Elias von Kanitz über. Der Besitz Mednicken fiel erst im Jahr 1778 aufgrund testamentarischer Verfügung des Samuel Friedrich von Kanitz an einen Enkel von Elias von Kanitz, nämlich Henning Friedrich von Kanitz, den fünften Sohn von Friedrich Wilhelm von Kanitz. --HeinrichChristian (Diskussion) 21:31, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten