Diskussion:Emissionserklärung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 93.190.152.161 in Abschnitt Emissionsbericht
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Europäische Rechtsgrundlage[Quelltext bearbeiten]

Europäische Rechtsgrundlage fehlt. --Fmrauch 17:34, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Stimmt. --Kickof 20:27, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Emissionsbericht[Quelltext bearbeiten]

Die Abgrenzung zum Emissionsbericht im Sinn des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sollte noch aufgenommen werden. --Awaler 11:14, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ich verstehe die Formulierung "(im Sinne der 11. BImSchV)" nicht. In der 11. BImschV wird der Emissionsbericht überhaupt nicht erwähnt, sondern nur die Emissionserklärung. Ist damit gemeint, dass der Emissionsbericht in ähnlichem Format abzugeben ist? Welches Gesetz begründet überhaupt den Emissionsbericht?--Inschenör (Diskussion) 11:37, 24. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Den Emissionsbericht gab es in einer früheren Fassung der 11. BImSchV, der von 2004. Mit dem Emissionsbericht nach TEHG hat(te) der nichts zu tun. Seit 2007 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktuellen 11. BImSchV) gibt es den in diesem Zusammenhang nicht mehr. Kann also gestrichen werden. (nicht signierter Beitrag von 93.190.152.161 (Diskussion) 16:18, 23. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Bislang fehlte die berechtigte Kritik an der Erstellung von Emissionserklärungen. Ich habe dies nun nachgeholt und versucht, nicht polemisch zu werden.

Aus Niedersachsen ist mir bekannt, dass die Emissionserklärungen der Jahre 1992 - 2000 mehr oder weniger "eingestampft" wurden, weil der jeweilige Erkenntniswert über eine Anlage erschreckend niedrig war.

Die damals notwendige Angabe von Stoffströmen zwischen festgelegten Betriebseinheiten war in vielen Fällen nur ein gutes Raten. Daher ein gängiger Begriff für das damalige Formular 6: "Lügenzettel" ;-))

Die aktuellen EMEs greifen das auf, was ich mit einigen anderen Gutachtern vor vielen Jahren propagiert habe - Stoffmengen in das Unternehmen und aus dem Unternehmen ... Zwischenschritte sind egal ... wesentlich sind die Emissionen.

Bei der Zugrundelegung von Messungen werden die Jahresmengen gemessener Stoffe zwangsläufig als zu hoch angenommen, bei der Anwendung von Emissionsfaktoren (für Staub bspw. Richtlinie VDI 3790 Blatt 3: Umweltmeteorologie – Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen – Lagerung, Umschlag und Transport von Schüttgütern) [Anm. des Verfassers: Grundlage ist ein Arbeitspapier von Hr. Dr. Pieper der Hamburger Umweltbehörde] ist dies abhängig vom Verständnis des Erstellers der EME und dadurch kann die emittierte Menge zu gering ausfallen.

Ich weiß aus mehreren Bundesländern, dass sich die zuständigen Behörden freuen würden, wenn die Emissionserklärungen verschwänden und nur noch PRTR-Berichte abgegeben werden ... und auch hier kenne ich Befreiuungen von der Abgabepflicht ... ;-)) (nicht signierter Beitrag von Murphy1964 (Diskussion | Beiträge) 19:10, 22. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Da Du keine nachvollziehbaren Belege für diesen Abschnitt beigenracht hast, habe ich ihn gelöscht.
Sofern keine kontinuierliche Aufzeichnung der Daten erfolgt, sollte klar sein, dass es sich um Berechnungen handelt, die von mehr oder weniger zutreffenden Annahmen ausgehen. -- Kickof 06:40, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
PS: Lesetipp

Auf welche Weise würdest Du denn die Kritik formulieren? Die Emissionserklärungen haben wegen des Fehlers bei der aus Messungen berechneten Jahresfracht den Nachteil, dass dieser Wert praktisch nirgends benötigt wird - weder bei Berechnung von Zusatzbelastungen, weder bei der Angabe von PRTR-Berichten und schon gar nicht bei Emissionsberichten gemäß TEHG. -- Murphy1964 10:41, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Dass es einen Abschnitt Kritik geben könnte, dagegen ist nichts einzuwenden. Doch dieser sollte belegt sein. Der sonstige Artikelinhalt leitet sich aus der 11. BImSchV ab, der Abschnitt Kritik jedoch nicht. Wie Du es dann formulierst, ist erst einmal nachrangig. -- Kickof 17:04, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten