Diskussion:Enteignungsgleicher Eingriff

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von CornyP in Abschnitt Unverständlich
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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Wischi, waschi. Einen Eingriff habe ich auch in der Unterhose. Um welchen Tatbestand geht es? Was hat der Staat damit zu tun? -- Harro von Wuff 13:31, 27. Jan 2006 (CET)

Das heißt wirklich so. Das Thema ist aber recht schwierig verständlich darzustellen. Das gesamte deutsche Staatshaftungsrecht ist eigentlich unverständlich... --Alkibiades 13:41, 16. Apr 2006 (CEST)

Habe den Vermerk "Unverständlich" entfernt, da ich versucht habe etwas den Artikel zu erweitern und zu den Begriff zu erklären.

Soweit ich heute gekommen bin, habe ich versucht den enteignungsgleichen Eingriff verständlich zu machen. Ich will aber noch die Tatbestndsmerkmale erläutern und somit die Anwendung zu verdeutlichen.89.53.31.65 15:52, 16. Apr 2006 (CEST)

Von Laienverständlichkeit ist der Artikel zwar noch weit entfernt, aber ansonsten ist der Artikel ganz brauchbar. Da du wohl auch enteignender Eingriff geschrieben hast, wollte ich dich noch bitten, jenen Artikel ebenso auszubauen und die beiden Begriffe gegeneinander abzugrenzen. --Alkibiades 16:06, 16. Apr 2006 (CEST)

Habe soeben einen Hinweis auf deiner Benutzerseite eingefügt. 89.53.31.65 16:14, 16. Apr 2006 (CEST)

Ich habe den Artikel mal etwas erweitert, würde das aber auch noch ausweiten können. Ich frage mich nur, ob die Verwandtheit zum enteignenden Eingriff (siehe Artilleriefall, der heute eher darunter fallen würde), die Entwicklung sowie die eine Erklärung zu den Tatbestandsmerkmalen nicht zu viel ist. --Harl3quin 16:23, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß, geht das genannte Beispiel aus BGHZ 37,44 nicht von einem enteignungsgleichen, sondern von einem enteignenden Eingriff aus. Das steht zumindest in der Form in Pieroth/Schlink Grundrechte - Staatsrecht II (24. Auflage), Rn. 927. -- CornyP 00:18, 25. Jun. 2009 (CEST)Beantworten