Diskussion:Erbrecht (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Diebu in Abschnitt Erbfähigkeit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

fehlende Belege[Quelltext bearbeiten]

  • Es ist jedoch im Grundgesetz nur aus traditionellen Gründen wie in der Weimarer Reichsverfassung erwähnt.
   findet sich im Pieroth/Schlink Grundrechte im Kapitel zu Art 14, müsste mal jemand die genaue Fundstelle raussuchen
  • Grundrechtlich gesichert sind die Testierfreiheit, die auch durch die Privatautonomie gedeckt wird, und das Erbrecht der Verwandten.
   Ebenfalls im Pieroth/Schlink (nicht signierter Beitrag von 147.142.186.54 (Diskussion | Beiträge) 19:44, 8. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten
  • Zwischen 2000 und 2010 sollen Werte in Höhe von 2,5 Billionen Euro vererbt werden.
  • Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichtes.
  • Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass
  • Ohne jemanden als Erben einzusetzen, kann der Erblasser jedoch Personen mit einem Vermächtnis begünstigen.
  • bzw. falsche Belege: der Zuwendungsverzicht ist geregelt in § 2352, nicht § 2252; s. Text unter abdicatio heredis. (nicht signierter Beitrag von 195.234.12.104 (Diskussion) 10:50, 21. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

andere Seiten[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens wird der Artikel überlastet, wenn man versucht alle erbrechtlichen Fragen in ihm anzusprechen. Ich habe deshalb den Bereich letzwillige Verfügung in die Artikel Testament und Erbvertrag ausgegliedert und hier nur einen gekürzten Text stehen gelassen. Ich strebe an, dies auch für andere Teile zu tun. --Andrsvoss 19:37, 8. Okt 2003 (CEST)

Erbrechtsreform[Quelltext bearbeiten]

Am 02.07.2009 wurde die Erbrechtsreform[1] vom Bundestag beschlossen. Wer kann das einpflegen? (nicht signierter Beitrag von 91.66.176.86 (Diskussion | Beiträge) 15:23, 3. Jul 2009 (CEST))

Erbschaftsteuer[Quelltext bearbeiten]

Bitte nur Erbschaftsteuer, nicht etwa Erbschaftssteuer, auch wenn das Rechtschreibprogramm in WORD dies vorschlägt. Das Gesetz heißt deshalb auch Erbschaftsteuergesetz.

In einem Wiki wie Wikipedia kann und soll man entdeckte Fehler einfach berichtigen. --Andrsvoss 23:51, 23. Jun 2004 (CEST)

Gegenfrage: Reden Sie dann auch von der Schenkungsteuer statt der Schenkungssteuer? --Thomas Papenmeier 18:09, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Genau richtig. Es heißt immer nur Schenkungsteuer! Diebu (Diskussion) 22:21, 13. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Hier fand sich eine Aufzählung schlechter Links, da ja auch von hier aus manche Suchmaschinen folgen.

Erblasser als Erbe?[Quelltext bearbeiten]

Warum kann der Erblasser nicht Erbe werden? --84.61.41.156 18:58, 26. Jan 2006 (CET)

Ist die Frage ernst gemeint? Wenn ja: Um Erblasser zu werden muss man tot sein, ist man aber tot, ist man keine Person mehr, kann keine Rechte und Pflichten haben und deshalb auch nicht erben. --Andrsvoss 19:34, 26. Jan 2006 (CET)

Unter Erbfoge steht: "Die deusche "Erbfolge wäre einzigartig in der Welt. (vergl.: nur Erbrecht in den USA)" Wenn hier als Vergleich das Erbrecht der USA erwähnt wird, sollten auch die Unterschiede erklärt werden. Sonst sollte der Vergleich gestrichen werden da er in dier Form Unverständlich ist.--Uwe W. 18:14, 15. Mär 2006 (CET)

Die Zielseite des Links *5. Buch des BGB Erbrecht ist überdeutlich mit Werbung versehen (Adsense etc.) und verstößt damit gegen die Wiki-Richtlinien. Der Link ist deshalb zu entfernen. Eine bessere, weil auch zuverlässigere Alternative wäre ein Link auf die Online-Gesetzessammlung des Bundesjustizministeriums www.gesetze-im-internet.de.

Erben - ist eine nachträgliche Änderung möglich?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, vor kurzem wurde ich informiert das ich Erbe geworden bin. Nachdem ich das Erbe angenommen hatte, folgte 8 Wochen später die Information das alle 4 Erben angenommen hätten. Schön und gut, allerdings stand auf dem eigentlichen Testament eine andere Person als die die letztendlich das Erbe angenommen hat. Angenommen hat das Erbe eine mir völlig unbekannte Person, wogegen im Testament mir alle 4 Erben bestens bekannt waren, und nach Informationen sind auch alle noch am Leben. Also wie kann man so etwas ändern? Dann hätte ich ja mein Erbe auch gleich meinen Kindern weiter geben können. Weiß jemand Rat? LG --Kmxy801 00:01, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Auch wenn hier jemand einen Rat geben könnte, er dürfte es nur wenn er dazu befugt ist, wie z.B. ein Rechtsanwalt. WP ist keine Rechtsberatungsstelle. --Pelz 00:28, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Geschichtliche Entwicklung fehlt[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt (mit Ausnahme der allerneuesten Jahre) komplett ein Abriss der geschichtlichen Entwicklung des deutschen Erbrechts, z.B. auch der Änderungen während der NS-Zeit. --80.187.107.46 14:59, 4. Mär. 2012 (CET)Beantworten

rechtliche Situation zwischen Tod und Ausstellung eines Erbscheins[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, ob das eher in den Artikel Tod gehört oder hierher: Gibt es irgendwelche rechtlichen Besonderheiten für den Zeitraum zwischen Todeszeitpunkt einer Person und Antritt des Erbes durch eine andere Person? Also den Zeitraum, in dem niemand rechtlich zuständig ist für Geschäfte der verstorbenen Person, ist der irgendwie geschützt, ähnlich wie es besondere Regeln während einer laufenden Insolvenz gibt? In Erbe (Deutschland) > Haftung des Erben klingt das über die drei internen Links so an, aber ich denke, dieser Zeitraum sollte in einem der beiden Artikel (Tod oder hier) ganz konkret erwähnt/beschrieben werden: Es heißt, die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod, aber die Nachfolge übernimmt jemand erst mit Antritt des Erbes, was ist denn dann mit der Zeit dazwischen... Ich will mal ein Beispiel geben: Wenn jemand verstirbt, zu dem Zeitpunkt eine Rechnung offen ist, erst 2 Monate später ein Erbe feststeht, können in diesen 2 Monaten schon Zwangsmaßnahmen angestoßen werden, von denen der Erbe gar nichts wissen konnte, deren Kosten er aber zu übernehmen verpflichtet ist? --Zopp (Diskussion) 20:17, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Die Prämisse „die Nachfolge übernimmt jemand erst mit Antritt des Erbes“ trifft für das deutsche Recht nicht zu. Der Erbe wird mit dem Tod des Erblassers sofort und uneingeschränkt Inhaber aller Rechte und Pflichten des Erblassers, § 1922 BGB. --Andrsvoss (Diskussion) 15:46, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Danke für Kommentar und Link, aber ich finde dort auf die Schnelle keine Bestätigung für Deine Angabe: Meinst Du, mit Erhalt des Erbscheins wird der Erbe RÜCKWIRKEND ab Todeszeitpunkt Inhaber aller Rechte und Pflichten, nachträglich also? Weil zum Zeitpunkt des Todes weiß er unter Umständen ja noch gar nicht, daß er Erbe werden wird, möglicherweise kannte er die verstorbene Person ja nicht einmal. --Zopp (Diskussion) 17:35, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Es gibt keine Rückwirkung. Im deutschen Recht tritt mit dem Tode des Erblassers kraft Gesetzes unmittelbar und sofort Vonselbsterwerb beim Erben ein. Das gilt auch dann, wenn der Erbe davon nichts weiß und sogar dann, wenn es gegen seinen Willen erfolgt. Er kann die Erbschaft nur ausschlagen. --Andrsvoss (Diskussion) 17:48, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, Super-Link! Du kennst Dich 1000x besser aus als ich und ich würde Dich bitten, den letzten Satz des Abschnitts Erbrecht (Deutschland)#Bürgerliches Recht entsprechend zu ergänzen, daß auch ein Laie daraus die Info erkennt, die Du hier gegeben hast. Meine Vorstellung wäre, das Wort Vonselbsterwerb aus der Klammer herauszuholen und in einen eigenen, zusätzlichen Satz zu packen, z.B. genau mit Deinem Text "...tritt mit dem Tode des Erblassers kraft Gesetzes unmittelbar und sofort Vonselbsterwerb beim Erben...", das verstehen wir Laien dann... merci :-) --Zopp (Diskussion) 18:40, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Erbfähigkeit[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen Informationen über die Erben. Erben können wohl auf jeden Fall lebende, aber wohl auch ungeborene Personen. Kann "das erste Kind von Paula" auch Erbe sein, wenn es erst mehrere Jahre nach dem Tod des Erblassers geboren wird? Solche und ähnliche Informationen fehlen. --78.51.3.234 00:47, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Siehe hierzu Erbe (Deutschland). Navh § 1923 BGB kann nur Erbe sein, wer bereits geboren (oder wenigetns erzeugt) ist.--Diebu (Diskussion) 22:36, 13. Feb. 2021 (CET)Beantworten