Diskussion:Erbschaftsteuer in Portugal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verlinkung

[Quelltext bearbeiten]

Parakletes hat sowohl die Begriffe Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz wie auch Stempelsteuer mit angeblich entsprechenden Artikeln verlinkt. Dies ist jedoch wenig sinnvoll: der Artikel Stempelsteuer behandelt die us-amerikanische Stempelsteuer und deren Geschichte (und nicht etwa die Institution einer Stempelsteuer) und einen allgemeinen Artikel, der ein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz erläutert, gibt es nicht, dürfte als Lemma auch wenig sinnvoll sein. Da offenbar die Verlinkung recht blindlings erfolgte und -soweit funktionierend- auch falsch wäre, habe ich den Artikel in die vorherige Fassung zurückversetzt. --Karstenkascais 12:47, 29. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bei derart offensichtlichen Fehlinterpretationsmöglichkeiten sei der Kennner stets um Präzisierungen (BKL und/oder Klammerzus.) gebeten statt einfach zu revertieren. Dank und Grüße-- Parakletes 13:32, 29. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Da stimme ich Dir zu. Nachdem es aber nicht um sachliche Fragen ging, habe ich einfach die scheinbar kürzeste Methode gewählt - aber dabei ja selbst wieder einen Fehler gemacht und die richtige Ergänzung zum Begriff Portugal zuerst einmal auch zurückversetzt..., q.e.d. Beste Grüße --Karstenkascais 17:39, 29. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Unentgeltlicher Erwerb

[Quelltext bearbeiten]

1 - Erwerb von Eigentum:
1.1 - Entgeltlicher oder schenkungsweiser Erwerb des Eigentumsrechts oder von Teilbeträgen dieses Rechts an Grundstücken sowie die Auflösung, Ungültigkeit oder einvernehmliche Beendigung der entsprechenden Verträge - zum Wert ... 0,8%,
vgl. die als EN 2 verlinkte Quelle

M.E. wäre eine diesbezügliche Ergänzung des Absatzes sinnvoll und notwendig. Vorschlag: Ergänzung zum Absatz Stempelsteuer: "Bei entgeltlichem oder schenkungsweisem Erwerb fällt grundsätzlich ein Steuersatz von 0.8 % an, unabhängig von etwaigen Befreiungstatbeständen (Ziffer 1.1 der Allgemeinen Stempelsteuertabelle)." Andere Meinungen/Vorschläge? --Karl 3 (Diskussion) 17:58, 31. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Lemma

[Quelltext bearbeiten]

Die Ausführungen betreffen, wie aus dem Text hervorgeht, Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle. Wäre eine entsprechende Ergänzung des Lemmas sinnvoll? --Karl 3 (Diskussion) 12:57, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wertansatz von in Portugal gelegenen Immobilien in Portugal und in Deutschland

[Quelltext bearbeiten]

In Portugal ist bei Immobilien der Valor Patrimonial Tributário (VPT) anzusetzen Vgl. "Was ist der steuerliche Vermögenswert?" [1] Dieser steuerliche Substanz- oder Vermögenswert ist im Grundbuch eingetragen und wird u.a. bei Übertragungen aktualisiert. Der VPT liegt i.d.R. unter dem Marktpreis und auch unter dem Versicherungswert!

In Deutschland erfolgt die Bewertung gemäß dem gemeinen Wert nach § 9 BewG. Dieser kann z.B. durch ein Gutachten nachgewiesen werden Vgl. Auslandsimmobilie im Nachlass – Worauf muss man bei der Erbschaftsteuer achten? [2].

Der portugiesische VPT stellt bei späteren Verkäufen den zu Ermittlung eines Spekulationsgewinns zu unterstellenden Anschaffungspreis dar. Dieser Spekulationsgewinn ist in Portugal zu 50% nach der progressiven Einkommensteuer zu versteuern. Eine Auswirkung auf die deutsche Einkommensteuer ist zu prüfen! --Karl 3 (Diskussion) 10:48, 8. Jul. 2024 (CEST)Beantworten