Diskussion:Erklärungsprinzip (Verwaltungsverfahren)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Meffo
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Die Definition ist nur einseitig und berücksichtigt nicht den Bereich bezügl. der Konstuktivismus Theorie (Paul Watzlawicks, Vom Unsinn des Sinn und vom Sinn des Unsinns)

Wer kann fundiert hier weiterhelfen?!

Nicht nur einseitig, sondern schlichter Unfug. Ich kenne jedenfalls keine Phänomene, die nicht weiter auflösbar sind, so man nur will (Beispiel: Atom). --meffo 09:15, 21. Feb. 2010 (CET) - Pardon, ich bin auf die falsche Seite gekommen. Meine Bemerkung bezieht sich (natürlich) auf Erklärungsprinzip. --meffo 20:19, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten