Diskussion:Erste Kammer der Generalstaaten

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Die Erste Kammer der Generalstaaten (niederländisch: Eerste Kamer der Staten-Generaal) ist die Erste Kammer des niederländischen Parlaments, der Generalstaaten. [...] Beide Kammern wurden 1815 mit der Verfassung der Niederlande geschaffen, dabei wählten die reichen Bürger die Zweite Kammer, während der König die (adligen) Mitglieder der Ersten einsetzte. Seit der großen Staatsreform von 1848/1849 wählen die Provinzparlamente die Erste Kammer. Wahlbeschränkungen wie das Vorweisen einer hohen Steuerlast wurden um 1918 endgültig abgeschafft. Die Verfassung verlangt seitdem, dass beide Kammern durch Verhältniswahl zu wählen sind. mehr

Hallo, hier eine völlig neue Version dieses bislang kurzen Artikels, kurz vor den Wahlen im Mai. Bitte schaut doch mal, welche inhaltlichen und sprachlichen Fehler euch auffallen, ob etwas unverständlich oder (grob) unvollständig ist usw. Liebe Grüße -- Ziko 15:33, 23. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Also generell ein sehr schöner Artikel. Ein paar Fehler gibt es aber doch: der heutige Wahlmodus gilt seit 1987 und nicht schon seit 1983. 1986 gab es noch eine Halberneuerung. Bis 1987 waren übrigens Auflösungen der Ersten Kammer so selten nicht (1948, 1952, 1956, 1963, 1971, 1983). Nicht ganz korrekt ist, dass die Partei landesweite Listen einreichen (müssen). Das ist zwar Praxis, aber rechtlich nicht zwingend. Falsch ist die Darstellung des Zuteilungsverfahrens. Es wird d’Hondt verwendet und kein Quotenverfahren wie Hare/Niemeyer (das kommt nur innerhalb der Listenverbindungen zum Einsatz, aber die wurde ja gerade abgeschafft für die Wahl zur 1. Kammer).
Ein paar Verbesserungsvorschläge:
Struktur könnte verbessert werden. Die Abschnitte Geschichte und Wahl und Zusammensetzung wären besser zusammengefasst. So ließen sich auch mögliche Missverständnisse ausräumen. Es wird der Eindruck erweckt, die Stimmwerte für die einzelnen Provinzen wären erst 1983 eingeführt worden, tatsächlich war das schon 1922 der Fall. Es geht dagegen etwas unter, dass 1987 auch der Übergang zum Landesweiten Proporz stattfand, währende es davor feste Sitzzahlen für die einzelnen Gruppen gab, bzw. bis 1922 für die Provinzen. Bei der Auflösung wegen des Streits um die Universitätsabschlüsse 1904 fehlt die Jahreszahl, weiter unten wird aber mit der Jahreszahl darauf verwiesen. Bei der Vorzugsstimmenregelung könnte man den Hintergrund der Anhebung der Hürde auf den ganzen kiesdeler erläutert, nämlich, dass nach der Verkleinerung der Provinzparlamente 2007 in Südholland schon zwei Wähler ausreichen konnten, um die Listenreihenfolge zu durchbrechen. Statt von Höchsbeanschlagten (wenn schon, dann Höchstveranschlagte) würde ich eher von Höchsbesteuerten sprechen.
Einiges kann ich auch selbst ändern in den nächsten Tagen.--FfD 22:53, 30. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hallo FfD, super Input, danke dir! Das mit Geschichte/Wahl hatte ich auch schon bedacht, fand dann aber die Auslagerung sinnvoll, um die Geschichte zu entschlacken. Tatsächlich aber finden Doppelungen statt, und die Struktur an sich wird so suboptimal. Also unter "wahl und zusammensetzung" nur noch das aktuelle Wahlverfahren.--Ziko 16:38, 3. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Auslagerungen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, hiermit möchte ich vorschlagen, die Abschnitte Geschichte und Wahl in je eigene Artikel auszulagern (mit kurzen, zusammenfassenden Abschnitten hier). Die Abschnitte sind jetzt sehr lang und stören damit den Lesefluss und überblickenden Charakter dieses Artikels. Ziko (Diskussion) 16:59, 15. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Jetzt gibt es mit Geschichte der Ersten Kammer der Generalstaaten also eine Auslagerung. Ich denke, dass der verbliebene Artikel nun deutlich kürzer ist, so dass ein Auslagern der "Wahl" nicht mehr nötig ist. Ziko (Diskussion) 19:11, 10. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]