Diskussion:Etizolam

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:CA:9703:C008:89D3:1D76:DB92:8CF7 in Abschnitt Trivia
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Rechtsstatus in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich das richtig weis wurde die 27. BtmGÄndV bereits 2013 beschlossen. Im Text wird es so dargestellt, als ob Etizolam gegenwärtig Verkehrsfähig ist und erst in Zukunft unter das BtmG fällt. Habe es entsprechend angepasst. 78.51.167.76 18:11, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

begrifflichkeit[Quelltext bearbeiten]

Strenggenommen ist Etizolam kein Benzodiazepin, sondern ein Thienodiazepin. --Diogenes2000 (Diskussion) 12:32, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Diogenes2000, vielen Dank für den Hinweis. Steht bereits so im Artikel seit 5 Minuten drin. MfG -- (Diskussion) 14:21, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Bewirkt in hohen Dosen Amnesie.. !![Quelltext bearbeiten]

Bewwirkt in hohen Dosen Amnesie.. Doctor.Professor.Ra (Diskussion) 11:26, 13. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Trivia[Quelltext bearbeiten]

Wenn passt könnte man unter Triva dieses Verbrechen nach Abschluss des Verfahrens aufgreifen...

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/vergiftete-zimtschnecke-fuer-ehefrau-mann-in-nuernberg-vor-gericht-a-085f5643-8336-42de-9ba6-6a5380c51a6b?fbclid=IwAR2yJMCHFnsIL3GiqMuqSQZK99WxzMXQHMTmYeGp312zaqlCIu7NWmIY768 (nicht signierter Beitrag von 2003:CA:9703:C008:89D3:1D76:DB92:8CF7 (Diskussion) 10:45, 11. Jun. 2021 (CEST))Beantworten