Diskussion:FM-Transmitter

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Link zur Verfügung der Bundesnetzagentur veraltet[Quelltext bearbeiten]

Bitte richtigstellen.

Danke.

-- 91.44.149.253 15:00, 9. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Ist es richtig, dass für die Trägerfrequenz eines Minisenders nur die Frequenzen von 87,6 bis 107,9 MHz zugelassen sind? --77.119.226.91 20:16, 9. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

"Sendeleistung von 50 Nanowatt ERP". Oder 50 milliWatt?[Quelltext bearbeiten]

50nanoW? Hier steht etwas von 50mW, also 1 Mio. mal mehr. Genauer:

  • Frequenzteilplan: 203 Eintrag: 203001 Übertragung von analogen Audiosignalen Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 50 mW ERP
  • Frequenzteilplan: 203 Eintrag: 203002 Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD) Drahtlose Audioanwendungen Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 50 nW ERP , Kanalbandbreite: 200 kHz

--2A02:908:E670:2B80:A134:C4A8:1484:5E4B 22:04, 5. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wäre das Lemma FM-transmitter nicht passender?[Quelltext bearbeiten]

Ich halte das Lemma Minisender für unpassend und hielte das Lemma FM-Transmitter für passender. In der ganzen Welt nennt man diese Sender so. Bei Minisender denke ich eher an ein Abhörgerät, oder so.--Dr. Peter Schneider (Diskussion) 14:57, 29. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]