Diskussion:Fachkrankenhaus

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Karl 3 in Abschnitt Definition
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Definition[Quelltext bearbeiten]

Gemäß Statistisches Bundesamt, Fachserie 12 Reihe 6.1.1, 2015, S. 3 untergliedert sich die Stationäre Versorgung in Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Vorsorge und Reha-Einrichtungen gehören somit nicht zu den Krankenhäusern nach § 108 SGB V. Nach Krankenhaustypen gliedern sich die Krankenhäuser wie folgt: Allgemeine Krankenhäuser, Sonstige Krankenhäuser und Bundeswehrkrankenhäuser. Die hier als Fachkrankenhäuser bezeichneten Einrichtungen gehören nach der vorgenannten Abgrenzung zu den sonstigen Krankenhäusern! Weil mit der (falschen!) Bezeichnung Fachkrankenhaus auch falsche Erwartungen geweckt werden können (z.B. Anspruch auf Krankenhaustagegeld) wäre hier eine gesetzeskonforme Definition wünschenswert.--Karl 3 (Diskussion) 10:32, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

erledigt!--Karl 3 (Diskussion) 14:45, 17. Nov. 2019 (CET)Beantworten