Diskussion:Familienstand

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als Info: Verpartnerte sind gleichermassen wie Verheiratete von der Wehrpflicht befreit.GLGerman 01:37, 16. Jul 2006 (CEST)GLGerman

Stimmt, das war ein Versehen von mir bei der früheren Formulierung; deswegen wurde es in den letzten drei Versionen auch anders formuliert.--Bhuck 14:06, 18. Jul 2006 (CEST)

Kurze frage ... Verpartnerte / Entpartnerte bezieht sich auf homosexuelle Lebensgemeinschaften und sind analog zu Verheirateten / Geschiedenen zu sehen? --84.168.56.19 22:29, 2. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

in der Sache wohl schon, sprachlich ist das ja eher ne Katastrophe, also ich möchte nicht "entpartnert" sein *grusel* und noch eins: im so happy


Es wäre sehr hilfreich, und gemäss den Anleitungen zur Publikation auf Wikipedia unabdingbar, für die hier dargestellten Information auch entsprechende Referenzen anzugeben. Ausserdem: gelten diese Kürzel nur in Deutschland oder auch in andern deutschsprachigen Ländern? Man spricht ja nicht nur hierzulande Deutsch ... --134.76.219.87 11:52, 25. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Frage: Bleibt der formale Familienstand eines Geschiedenen, dessen Ex-Ehefrau verstirbt, "geschieden", oder ist er dann "verwitwet"? (nicht signierter Beitrag von 87.189.128.20 (Diskussion) 21:29, 1. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Beim Artikel fehlt der Hinweis, dass es sich um die Situation in Deutschland handelt. (nicht signierter Beitrag von 188.60.39.143 (Diskussion) 21:10, 3. Nov. 2011 (CET)) [Beantworten]

Rechtsgrundlagen[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn die relevanten Normen ergänzt würden - zumal der Beitrag unter der Kategorie "Familienrecht" geführt wird! UW (nicht signierter Beitrag von 212.202.110.199 (Diskussion) 23:26, 11. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ja, das fände ich auch super - eigentlich sogar dringend notwendig! --77.181.172.28 22:25, 26. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Unverheiratet[Quelltext bearbeiten]

als Info: zunehmend scheint sich, insbesondere bei Notaren, die Bezeichnung "unverheiratet" statt "geschieden" bzw. "ledig" einzubürgern (nicht signierter Beitrag von 62.214.129.142 (Diskussion) 15:31, 12. Nov. 2014 (CET))[Beantworten]

Belege? Bin Urkundenübersetzer und kann das so nicht bestätigen. Wäre auch recht ungenau, gerade bei Beurkundungen, bei denen es darauf ankommt, ob etwa Ansprüche aus verherigen Ehen bestehen könnten... 109.193.211.42 10:42, 2. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]