Diskussion:Feuerwehrverein

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von -stk in Abschnitt Freiwillige Feuerwehr & Feuerwehrverein & Gemeinde
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Neuzeit?[Quelltext bearbeiten]

Gilt für die Feuerwehr jetzt eine komplett neue Definition historischer Epochen? - Auch 1870 zählte schon lange zur Neuzeit! - Es geht hier aber gar nicht um die Formalie "Neuzeit" - oder vielleicht besser "Gegenwart"! Vielmehr möchte ich bezweifeln, dass das, was hier im Artikel dargestellt wird, die Realität der deutschen Feuerwehr beschreibt. Ein Feuerwehrverein bzw. Feuerwehrförderverein ist eher die Ausnahme als die Regel! Es mag Regionen in D geben, wo in der Gegenwart (im Artikel Neuzeit genannt - aber wann war das denn nun?) mehr oder weniger häufig Vereine zur Förderung des Brandschutzes gegründet wurden. Das rechtfertigt aber noch lange nicht, das als Normalfall darzustellen, der in Nord-, West-, Süd- oder Ostdeutschland flächendeckend existiert. -- 91.4.16.55 00:55, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Freiwillige Feuerwehr & Feuerwehrverein & Gemeinde[Quelltext bearbeiten]

Wie hängt das denn zusammen? Oft gibts Gemeinden, die irgendwann mal aus mehreren kleineren Gemeinden entstanden sind. Dann gibts mehrere Feuerwehrvereine (für jeden Ortsteil einen). Gibts dann auch mehrere Freiwillige Feuerwehren? Oder hat die Gemeinde dann eine Feuerwehr mit mehreren Stützpunkten? Die Fahrzeuge, gehören die der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Verein? Manche sieht man mit Behördenkennzeichen andere mit normalen. Wäre schön, wenn jemand etwas Licht ins dunkel brächte. -- von der Grün ¿? 14:21, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Sehr verspaetete Antwort, aber trotzdem: Es ist zu unterscheiden zwischen der kommunalen Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" und den Foerdervereinen, so diese existieren. Die Freiwillige Feuerwehr wird von der Gemeinde unterhalten, d.h. sie errichtet, beschafft und unterhaelt die hierfuer notwendigen Gebaeude, Fahrzeuge und Geraete - die Fahrzeuge gehoeren also der Feuerwehr, d.h. der Gemeinde. Die unterschiedliche Kennzeichnung lag frueher oft an der Zulassungsstelle, wo teilweise normale gruene Kennzeichen, manchmal Behoerdenkennzeichen ausgegeben wurden; das hat sich mittlerweile aber erledigt, weil fuer kommunale Fahrzeuge keine Behoerdenkennzeichen mehr vergeben werden.
Die der Feuerwehr angehoerenden Feuerwehrdienstleistenden geniessen im Rahmen ihrer dienstlichen Taetigkeiten (Ausbildung, Uebung, Dienstsport, notwendige Arbeiten und Einsaetze) Versicherungsschutz ueber die Gemeinde. Sonstige Taetigkeiten wie Ausfluege, Besichtigungen oder die Durchfuehrung von Veranstaltungen (z.B. Gartenfest) fallen nicht unter diesen Schutz, weswegen sich die Foerdervereine mit eigener Versicherung etabliert haben; ausserdem kann dieser Verein dann auch ueber die Ertraege aus Veranstaltungen, Spenden etc. verfuegen und damit die Gemeinde bei Beschaffungen finanziell unterstuetzen. Im Prinzip wird so einfach Rechtssicherheit geschaffen. Ob und wieviele Feuerwehrvereine es in einem Ort gibt, haengt von den jeweiligen Feuerwehrfuehrungen ab. ---stk 14:31, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Richtig! - Sehr verspätete Antwort! Aber leider kann man die Frage auch nicht ganz so einfach beantworten, wie Du es hier tust! - Zunächst müßte man einmal klären, worauf sich die Frage bezieht. - Deutschland? Bayern, Baden-Würtemberg, Berlin, ... oder Thüringen? Auf welche Region, welchen Kreis oder welche Kommune? - Keine Angst, ich will das gar nicht alles genau ergründen, ich will nur darauf hinweisen, dass es in Deutschland in jedem Bundesland, und selbst da noch in den einzelnen Regionen ganz verschieden sein kann, ob es Feuerwehrvereine, Feuerwehrfördervereine oder eben gar keine Vereine gibt und das liegt dann zunächst einmal weniger an den Feuerwehrführungen vor Ort als an der historischen Entwicklung in der jeweiligen Region.
Auch die Vergabepraxis für die amtlichen Kennzeichen der Feuerwehrfahrzeuge ist ein klein wenig komplizierter und fällt ja auch erst dadurch auf, dass viele dieser Fahrzeuge 30 Jahre und länger eingesetzt werden. Bei der selben Feuerwehr gibt es z.B. Fahrzeuge mit "normalem" Kennzeichen (XX-YY 11) aus den 1970ern, Behördenkennzeichen (XX-1234) aus den 1980ern und wieder normalem Kennzeichen nach 2000, obwohl alle Fahrzeuge in kommunalem Eigentum sind. Ob mit schwarzer oder grüner (steuerfrei) Schrift scheint dann eher willkürlich festgelegt. Andererseits hört oder liest man hier und da auch von Feuerwehrfahrzeugen, die von irgendwelchen Vereinen beschafft wurden, was dann aber wiederum nicht ausschließt, dass dieses Fahrzeug von der Kommune zugelassen wird. - Also Vorsicht mit solchen vereinfachenden Antworten. Die mögen für Deine Feuerwehrwelt genau zutreffen, 200 km südlich, westlich, nördlich oder östlich kann das ganze aber ganz anders sein.--91.4.16.55 00:20, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich dachte eigentlich, das moeglichst allgemein gehalten zu haben -- ich kenne aber zugegebenerweise nur die Situation in Bayern, Baden-Wuerttemberg und ansatzweise in Rheinland-Pfalz. Was ich mit den Vereinen und dem Einfluss der Fuehrung auf deren Existenz meinte: Natuerlich ist die Feuerwehr neben der gemeindlichen Einrichtung auch einfach ein Zusammenschluss, eine "Vereinigung" von Leuten mit gleichen Interessen. Nicht ueberall ist aus dieser Vereinigung aber auch ein eingetragener Verein gemacht worden. Ob das getan wurde, haengt oftmals in erster Linie von der oertlichen Wehrfuehrung und deren Weitblick ab, gerade in Versicherungsfragen. Natuerlich gibt es dabei sicherlich regionale Unterschiede.
Was die Kennzeichenvergabe angeht: Ich habe doch gar nichts anderes gesagt? Frueher wurde die Vergabe unterschiedlich gehandhabt, auch in derselben Zulassungsstelle, so wie du anfuehrst, und mittlerweile gibt es keine Behördenkennzeichen fuer kommunale Fahrzeuge mehr -- siehe dort. --stk 21:40, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Addendum: Ich gehe davon aus, dass auch durch Spenden oder vom Foerderverein beschaffte Fahrzeuge der Gemeinde ueberschrieben und von ihr zugelassen werden, da ich mir kaum vorstellen kann, dass die Zulassungsstelle einem e.V. ein Fahrzeug mit Sondersignaleinrichtung zulaesst. Aber das nur nebenbei. --stk 21:42, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Na dass nenn´ ich mal eine prompte Erwiderung! Was mich an Deinen Ausführungen stört ist aber eben genau diese spezielle offensichtlich süddeutsche Sicht zum Thema Feuerwehrvereine. Du unterstellst der Führung einer Freiwilligen Feuerwehr ohne Feuerwehrverein mangelnden Weitblick wegen angeblicher Versicherungslücken. Ich möchte bezweifeln, dass diese so überhaupt überall bestehen - lt. Homepage unseres Versicherungsträgers sind hier (Niedersachsen) selbst Mitglieder der Altersabteilung bei Feuerwehrdienstunfällen versichert! - Das sind gar keine aktiven Feuerwehrmitglieder mehr! Damit sind hier nicht nur die von Dir aufgeführten dienstlichen Tätigkeiten versichert, sondern all das, was man unter den dehnbaren Begriff "Kameradschaftspflege" einordnen kann. Das, was hier in meinem Feuerwehrumfeld in Norddeutschland die ein oder andere Feuerwehr zur Gründung eines Fördervereins bewegt, ist letztlich eher das "Schreckgespenst" Finanzamt (siehe Themenbereich Kommunales Sondervermögen). - Das hier ist zwar nur die Diskussionsseite, aber man merkt dem ganzen Artikel immer wieder an, das er ein Flickwerk vieler Autoren mit mehr oder weniger regional eingeschränktem Blickfeld ist!--91.4.40.246 23:05, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Das Problem, das meiner Ansicht nach hier besteht, ist das Folgende: Die FUKen versichern zwar die Feuerwehrangehoerigen auch bei Aktivitaeten der Kameradschaftspflege; falls aber beispielsweise ein gemeinsamer Familienausflug durchgefuehrt wird, sind die Angehoerigen der teilnehmenden FWDL nicht von der FUK versichert (vgl. [1]). Dieses Problem (das meiner Ansicht nach keineswegs an den Haaren herbeigezogen ist) kann ebenso durch die Einrichtung eines Foerdervereins umschifft werden wie die von dir angesprochene "saubere" Einnahme von Spendengeldern und sonstigen Einnahmen.
Das ursaechliche Problem fuer die Flickschusterei hier ist sicher, dass Feuerwehrrecht einfach Laendersache ist und es schwer genug ist, die Rechtsgrundlagen des eigenen und vielleicht noch des einen oder anderen angrenzenden Bundeslandes zu kennen und verstehen -- Experten, die sich hier bundesweit auskennen, duerften rar sein. Nichtsdestoweniger ist meines Erachtens die Einrichtung eines Feuerwehrfoerdervereins heutzutage eine sinnvolle Massnahme, um rechtliche Unwaegbarkeiten aus der Welt zu schaffen -- die Zeiten, in denen die Feuerwehren problemlos mal eben auch den Maibaum aufgestellt und sich ein eigenes Fahrzeug mit den 20.000 Mark aus der schwarzen Bierkasse gekauft hat, sind auch in Bayern seit mindestens 25 Jahren vorbei. --stk 12:54, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten