Diskussion:Floßherrenhaus (Koblenz)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Leit in Abschnitt Absatz Denkmalschutz
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Der korrekte Name[Quelltext bearbeiten]

Heißt im Abschnitt "Geschichte" die Familie Militz oder Miltiz? --Sprachfreund49 (Diskussion) 22:31, 15. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, habe ich soeben korrigiert. --Schaengel (Diskussion) 09:02, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Absatz Denkmalschutz[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz ist m.E. in der jetzigen Form nicht sinnvoll. Es geht im Prinzip nur um die Erwähnung der Tatsache, dass das Haus unter Denkmalschutz steht. Daher ist zunächst einmal fraglich, ob diese eine Information eines eigenen Absatzes bedarf. Der Satz Es liegt in Koblenz-Neuendorf in der Straße Am Ufer 17. hat thematisch mit dem Denkmalschutz nichts zu tun, er ist zum Teil redundant (der Stadtteil Neuendorf wird bereits in der Einleitung erwähnt) und zum Zweiten ist auch die Adresse des Hauses eigentlich einleitungsrelevant, sofern es keinen eigenen Lageabschnitt gibt. Die Adresse ist ja bei den meisten Baudenkmal-Artikel sogar das Lemma, sofern das jeweilige Objekt keinen eigenen weit verbreiteten Namen trägt. Es ist auch nicht schlüssig, den Text Am Ufer 17 als Linktext für die Denkmalliste bzw. den Auszug der rheinland-pfälzischen Denkmalliste für Koblenz-Neuendorf zu verwenden. Normalerweise wäre zu erwarten, dass dieser Link zu einem Artikel über die Straße Am Ufer führt. Üblicherweise ist für die Verlinkung auf Listen die Vorlage:Siehe auch vorgesehen – aber m.E. sollte auf die Liste nur verlinkt werden, wenn diese einem Mehrwert an Informationen über das Haus bietet. Zudem geht aus der Formulierung Straße Am Ufer 17 nicht hinreichend deutlich hervor, dass es sich bei der 17 nur um die Hausnummer handelt und nicht einen Teil des Straßennamens – ein Eindruck, der durch die als Textauszeichnung fungierende Verlinkung von Am Ufer 17 (und nicht nur Am Ufer) verstärkt wird. Ich bitte darum, einen Einbau dieser Informationen an passenderer Stelle im Artikel in Erwägung zu ziehen.--Leit (Diskussion) 14:17, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Soll das ein Witz sein, dass ein Leser bei Am Ufer 17 nicht die Hausnummer erkennt? Ich glaube, du bist dann der Einzige, der das nicht erkennt. Der Absatz über den Denkmalschutz ist in sich abgeschlossen und sollte deswegen nirgends anders stehen. Alleine durch den Denkmalschutz leitet sich auch die Relevanz in der Wikipedia her. Ohne dies deutlich darzustellen, würde sonst eine Löschung drohen. Da eine Einleitung immer eine Zusammenfassung des Textes sein soll lt. den Regeln, ist eine Redundanz ausdrücklich gewollt. Ich verstehe nicht einen deiner Einwände hier und halte sie für ziemlich an den Haaren herbei gezogen. Auch deine Änderungen sind mehr als merkwürdig und keinesfalls notwendig. --Schaengel (Diskussion) 16:28, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Vielleicht ein kleiner Selbstwiderspruch? Die Relevanz wird alleine(!) durch den Denkmalschutz begründet, dieser darf dann aber in der Einleitung nicht näher außer mit dem knappen Wort "denkmalgeschützt" behandelt werden? 99 Prozent aller Baudenkmal-Artikel haben keinen eigenen Absatz "Denkmalschutz", ihnen droht aber nicht im Mindesten die Löschung. Die Hausnummer-Thematik habe ich übrigens ganz am Ende erwähnt, du erwähnt sie zuerst. Und auf die weiteren von mir angesprochenen Punkte (u.a. die Einleitungsrelevanz der Adresse und was diese im Kapitel Denkmalschutz zu suchen hat) bist du nicht eingegangen, ebensowenig inwiefern meine Änderungen "merkwürdig" seien.--Leit (Diskussion) 22:11, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Sorry ich habe auf dieses sinnlose hin und her von Meinungen keine Lust mit dir. Das führt zu nichts. Ich halte deine Einwände hier alle für an den Haaren herbeigezogen und diese Diskussion für absolut überflüssig. --Schaengel (Diskussion) 22:16, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Wenn es denn Einwände sind und keine Verbesserungsvorschläge. Der Artikel selbst hat m.E. inhaltlich, sprachlich usw. keine nennenswerten Mängel, im Gegenteil (falls man das extra betonen muss, bevor man einzelne Punkte kritisiert). Nur die Artikelstruktur betreffend gibt es m.E. in Teilen Defizite, die jedoch aber schnell zu beheben wären. Wenn nicht eine größere Anzahl von Artikeln betroffen ist. Ich werde jedenfalls den ein oder anderen zumindest kosmetischen Eingriff tätigen, der eine Verbesserung des Artikels darstellt.--Leit (Diskussion) 15:43, 17. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ich als Autor bin gegen deinen kosmetischen Eingriff, da ich dadurch keine Verbesserung sehe sondern eine Verschlechterung. Aber ich bin mir sicher, dass meine Meinung unerheblich ist und du es in jedem Fall machen wirst. --Schaengel (Diskussion) 15:48, 17. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Nachtrag: Da du die Meinung des Autors nun missachtet hast, um deine eigenen Ansichten durchzusetzen, die nicht wirklich Vorgaben nach Regeln sind, nehme ich mal an, dass du dich auch weiter um den Artikel kümmern wirst. Ich tue es jedenfalls nicht mehr. --Schaengel (Diskussion) 16:01, 17. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Streitigkeiten um Artikelgliederungen und bestimmte Formulierungen sind in den seltensten Fällen Streitigkeiten um Vorgaben nach Regelungen. Um aber das Beispiel mit der Straßenangabe im Denkmalschutz-Abschnitt zu entnehmen, dies hat wohl nicht der Regel entsprochen, dass der Inhalt zur Überschrift passen soll. Ich hoffe zumindest, dass du diesen eindeutigen Punkt bei weiteren Artikeln berücksichtigen könntest.--Leit (Diskussion) 01:10, 18. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Hallo,

einen eigenen Abschnitt zum Denkmalschutz habe ich das erste mal in Artikeln zu römischen Kastellen bzw. in der Formatvorlage (Link) für diese gesehen. In der Formatvorlage wird angemerkt, dass der Autor dieser Vorlage, den Abschnitt für wichtig hält, um die Gefahr von Raubgrabungen bei Bodendenkmälern zu verringern. Ich selbst habe auch schon in ein paar Artikeln (über Nichtbodendenkmälern) einen solchen Abschnitt eingefügt, da ich auch der Ansicht bin, dass Informationen aus der Einleitung im Artikel wiederholt werden sollten, insbesondere wenn es sich um längere Artikel handelt. Allerdings bin ich mir auch bewusst, dass ein Abschnitt mit dem Text, das Gebäude XY steht unter Denkmalschutz und ist Teil des UNESCO-Weltkulturerbes, ein sehr kurzer Abschnitt ist und auch das evtl. nicht die eleganteste Lösung ist.--Christian1985 (Disk) 14:35, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Den Abschnitt als solches kritisiere ich nicht mehr als solches – vielleicht hat es gewisse Vorteile, die gesetzliche Grundlage zu erläutern und dafür wäre dann in der Tat die Einleitung nicht mehr geeignet –, nur die Vermengung mit der Lage. Aber wenn Schaengel eine Änderung unbedingt nicht möchte, will ich darauf nicht länger bestehen.--Leit (Diskussion) 14:50, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten